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Cgil gegen Nasenbohrertests

 

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Der AGB/CGIL begrüßt die Vorsicht bei der Wiedereröffnung und den guten Start der Impfkampagne. Er ist aber nicht mit der Forderung von Landeshauptmann Kompatscher einverstanden, Nasenabstriche in den Betrieben durchzuführen.

Für den AGB/CGIL ist die Situation derzeit durch den regelmäßigen Einsatz von Schnelltests mit der eventuellen Krankschreibung, gut ausgeglichen.
Die Nasenabstriche, die von Rom nicht zugelassen sind, haben nämlich nicht die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für eine entsprechende Krankschreibung, so die Gewerkschaft.
Für die Gewerkschaft ist es inakzeptabel, dass Arbeitnehmer, die möglicherweise bei einem Nasenabstrich positiv getestet werden, ihren Urlaub in der Zeit zwischen dem Vorscreening und einem Bestätigungstest nutzen müssen.
Die Generalsekretärin des AGB/CGIL, Cristina Masera, erinnert daran, dass es den Gewerkschaften und den Unternehmen bisher gelungen, Sicherheitsvereinbarungen zu finden, die funktionierten und es ermöglichten, die Arbeit ohne größere negative Auswirkungen fortzusetzen.
Für den AGB/CGIL ist dies nicht der Zeitpunkt, zu ändern, was funktioniert. Falls die Notwendigkeit besteht, die bereits angekauften Nasenabstrich-Kits zu verwenden, schlägt die Gewerkschaft vor, dass sie der Vereins- und Sportwelt angeboten und kostenlos in Apotheken verteilt werden.
Beim Treffen mit den Sozialpartnern hat Kompatscher die Arbeitswelt aufgefordert, sich am Prescreening aktiv zu beteiligen. Dies wird für Cristina Masera nur möglich sein, wenn positiv getestete Beschäftigte direkt und ohne Probleme eine Krankschreibung erhalten.
„Unserer Meinung nach bleiben das umsichtige Verhalten eines jeden und die Verwendung der Schutzmasken sowie mehr Kontrollen grundlegend“, so die Generalsekretärin abschließend.
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