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Der Bettenstopp

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Tourismus-Landesrat Arnold Schuler hat am Freitag die neuen Leitlinien zum Tourismus vorgestellt: Es kommt die Obergrenze für Betten.

Eine Obergrenze für Betten und Neubau-Möglichkeiten nur innerhalb der Siedlungsgrenzen:

Das sind die Kernstücke der neuen Leitlinien zum Tourismus der Zukunft in Südtirol dar. Die Landesregierung hatte diese Leitlinien kürzlich festgelegt und somit die Grundlage zur Entwicklung eines Landesentwicklungskonzepts für den Tourismus geschaffen, der mit seinem zehnprozentigen Anteil am Bruttoinlandsprodukt wesentlich zur Wirtschaftsentwicklung in Südtirol beiträgt. Ein Konzept sieht das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ vom 10. Juli 2018 vor. Die wesentlichen Inhalte der neuen Leitlinien hat Tourismuslandesrat Arnold Schuler am Freitag in einer Pressekonferenz vorgestellt.

Landesrat Schuler fordert Weitblick

Laut Schuler tritt „die Entwicklung des Tourismus in Südtirol somit in eine entscheidende Phase, die nachhaltige Entscheidungen erfordert“.

Die von der Landesregierung erarbeiteten Leitlinien sind dabei von mehrfacher Bedeutung: Zum einen wird das Landestourismusentwicklungskonzept darauf aufbauen. Dieses Konzept befindet sich derzeit in Ausarbeitung und wird die Strategien für den Tourismus der Zukunft beinhalten. In der Zwischenzeit aber werden sich alle politischen Entscheidungen, aber auch die künftigen Gemeindeentwicklungskonzepte auf die Leitlinien stützen, erklärte Schuler.

Das Dokument, an dessen Erarbeitung das Tourismusministerium, IDM, Eurac und die Interessensvertretungen beteiligt waren, will definieren, wie viel Tourismus Südtirol verkraften kann und wie Qualität und Wertschöpfung gesteigert werden können.

Foto: lpa

Die Entwicklung des Tourismus

Im Zusammenhang mit der rasanten Bettenzunahme in den 70er Jahren hat das Land gezielte Steuerungsmaßnahmen gesetzt – vom Stopp in den 80er Jahren bis zur Zulassung von qualitativen und quantitativen Erweiterungen bereits bestehender Infrastruktur oder in unterentwickelten Gemeinden Ende der 90er Jahre – auch im Hinblick auf die Ausweisung neuer touristischer Gebiete. Die Nächtigungszahlen sind in diesen Jahren konstant angewachsen bis auf 33 Millionen im Jahr 2019, um 2020 aufgrund der Auswirkungen der Pandemie um 35 Prozent auf 21,7 Millionen zu sinken.

Obergrenze für Betten

„Die neuen Leitlinien haben wir aufgrund definierter Zielsetzungen festgelegt“, erklärt Schuler.

Eine davon ist ein Bettenstopp: Demnach werden künftig die Nächtigungen in einem Stichzeitraum im Jahr 2019 für die Berechnung der Obergrenze an Betten herangezogen. Dies gilt sowohl für die einzelnen Betriebe als auf Gemeinde- und Landesebene.

Auf Gemeindeebene wird dann eine Art Bettenbörse eingeführt: Mit ihr können von Beherbergungsbetrieben aufgegebene Betten neu vergeben werden.

Neubau und Erweiterung

Arnold Schuler

Die neue Obergrenze wirkt sich auch auf Neubau und Erweiterung von Beherbergungsbetrieben aus: Denn diese sind laut Leitlinien nur mehr im Rahmen der noch verfügbaren Betten und innerhalb der Siedlungsgrenzen möglich. Außerdem ist für neue Betriebe eine bestehende Erschließung Voraussetzung.

Laut Schuler will man mit den Leitlinien auch eine größere Diversifizierung bei gewerblichen und nicht-gewerblichen Betrieben sicherstellen:

„Wir wollen ein Gleichgewicht zwischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben, Urlaub auf dem Bauernhof und Privatvermietern schaffen: Die künftigen Regelungen müssen eine ausgewogene Entwicklung garantieren.“ Im Gegensatz zu vielen anderen Regionen würden in Südtirol nach wie vor die Familienbetriebe vorherrschen. „Durch die Möglichkeiten der Privatzimmervermietung und des Urlaubs auf dem Bauernhof ist es uns gelungen, den ländlichen Raum lebendig zu halten“, erklärt der Landesrat.

Einen zentralen Fokus setzen die Leitlinien auf die Qualität.

Daher ist auch ein System zur qualitativen Kontrolle vorgesehen. Laut Schuler lautet die Devise ab jetzt: Noch mehr Qualität statt Quantität.

Die Neuregelung soll am kommenden Dienstag der Landesregierung zur Genehmigung unterbreitet werden.

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Kommentare (53)

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  • besserwisser

    Wenn ein Nichttouristiker Tourismuspolitik macht…..
    Der LR fordert Weitblick …. ja dann kann er mal mit gutem Beispiel vorangehen ….

  • bernhart

    Schuler bleib bei deine Äpfel und loss die Sochen stehn wo du nichts verstehsch..
    Was passiert mit Unterentwikelten Zonen?????
    Wie stellt sich die Landesregierung der Hotelerie??
    Sollen in Zukunft die Kühe weniger Milch geben, ober sollen die Apfel kleiner werden??
    Schuler sie haben alle im Land Enttäuscht.
    Die Landesverwaltung ist Grün und wird mit Ihren Beamten Grüner, wie lange sollen wir und das noch gefallen lassen, dass wir von Taugenixen schikaniert werden.

  • olle3xgscheid

    Längsr fällig , weil es werden Suite von über 100qm gebaut…und an die Touristiker , schauts mal eine ordentluche Auslastung zu haben!!!!!

  • besserwisser

    und die bauern bekommen die 5,6,7 Ferienwohnungresidence …..
    solln sich mal um die leute kümmern die auf der kippe sind!

  • angelus

    Glücklich ist derjenige, der sich eine Tourismuszone gesichert hat 😉

  • exodus

    Vielleicht etwas zu spät, werden von sich aus weniger werden.

  • sepp

    woasno koan landesregierun mit solche nieten als landesräte mitn diktator miet do sell kennt sich a nirgends mehr aus ober jo solong hobense eh nimmer noa kenn einige woll wieder orbeiten idie nächsten wahlen kemm woll a wieder wissat gerne amol wie viel do partei chef no parteikartlbsitzer hot

  • hallihallo

    der schuler ist als landesrat für tourismus untragbar.
    er hat als bauer gemeinsam mit der bäuerin und landesrätin für raumordnung hochgruber-kuenzer beschlossen, daß die bauernhöfe nochmals auf 1500 m³ vergrößert werden dürfen und darin anbieten können, was sie wollen, also auch zusätzliche betten.
    jetzt können als keine gastbetriebe gebaut werden, welche steuern zahlen während die bauern sehr wohl neue betten im grünen bauen dürfen, welche keine irpef auf diese tätigkeit zahlen.
    wo ist hier die logik?

  • morgenstern

    Na Herr Schuler, und wann kommt das Betonstangen Ermächtigungsgesetz?

  • hoi_du

    … stellts enk amol vor, der Schuler war LH, war sicher a Spass, vermutlich lei fir ihn …

  • angelus

    Eine Bettenobergrenze war mit Sicherheit nötig. Aber eine Nächtigungsobergrenze gemessen am Jahr 2019? Was ist das denn für ein Schwachsinn? Wenn ein Betrieb im Jahr 2022 also bereits am 31.11 gleich viele Nächtigungen wie im Jahr 2019 hat, darf er im Dezember keine Gäste mehr aufnehmen oder wie?

    • hallihallo

      der virus hat bei unseren politikern das hirn angegriffen.
      wie kann man denn die nächtigungen pro betrieb auf die im jahre 2019 getätigen nächtigungen deckeln?
      bisher hat es immer geheißen , mit den bestehenden betten mehr nächtigungen genieren und die saisonen verlängern.
      und jetzt kommt der schuler daher und sagt , man darf die weihnachtsgäste nicht mehr beherbergen.
      und morgen müssen die bauern die übermäßigen äpfel am baum hängen lassen , oder versteht er von landwirtschaft zumindest etwas.

  • tirolersepp

    Alle zehn Jahre ein Bettenstopp, dann wieider Öffnung immer die selbe Leier !

  • sepp

    itz miessenmo die gross hoteliere a bissl beruhigen die sem sein die gröstten wahlschafe der SVP a wens no a poor jahr dauert muiss man lei a poor pappilan vertoal die grössten nutzniessersein sowieso die semweilvielekloane aufgeben

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