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Der Versorgungsjob

Paul Rösch

Merans Ex-Bürgermeister Paul Rösch hat in den letzten Tagen seiner Amtszeit einen engen Mitarbeiter mit einem lukrativen Job versorgen wollen. Warum daraus jetzt ein Fall für den Rechnungshof werden könnte.

von Artur Oberhofer

Ein von der TAGESZEITUNG befragter Rechtsexperte, der das fünf Seiten lange Dokument studiert hat, kommt zu einem drastischen Schluss: „Das Rechnungshof muss da eigentlich gar nichts mehr machen, sondern er kann den Beschluss der Kommissarin hernehmen und die Anklage formulieren.“

Um was geht es?

Bereits Anfang November hatte die TAGESZEITUNG aufgedeckt, wie der Meraner Ex-Bürgermeister Paul Rösch die letzten Tage und Stunden dazu genutzt hat, politische Freunde mit lukrativen Posten zu versorgen.

Der krasseste und rechtlich brisanteste Fall war zweifelsohne die Ernennung von Lukas Elsler zum Pressebeauftragten der Gemeinde Meran in Sachen Covid-Notstand.

Allein schon die zeitlichen Abläufe waren bezeichnend.

Am Donnerstag, 29. Oktober dieses Jahres, war klar, dass Paul Rösch mit seinem Versuch, eine Stadtregierung zu bilden, scheitern würde. Genau an dem Tag beginnt die „Operation Lukas“.

Vieles spricht dafür, dass Rösch, der sich selbst gern als „Garanten für eine nachhaltige und transparente Verwaltung“ bezeichnet, seinen Kabinettschef Lukas Elsler mit einem gutdotierten Posten versorgen wollte. Und dies, sinnigerweise, unter dem Deckmantel des Kampfes gegen Corona.

Fakt ist, dass Paul Rösch in den allerletzten Tagen seiner Amtszeit plötzlich draufkam, dass es im Presseamt seiner Gemeinde einen Fachmann brauche, weil – Zitat – „der Notstand Covid-19 eine rechtzeitige und pünktliche Information der Bevölkerung über die Initiativen und Maßnahmen der Stadtverwaltung“ erfordere.

Dann ging es Schlag auf Schlag: Obwohl die Gemeinde Meran ab Freitagnachmittag geschlossen ist, trudelte am Samstag, 31. Oktober, das Angebot von Lukas Elsler ein.

Um den gesetzlichen Vorgaben Genüge zu tun, hat der damalige Bürgermeister zwei weitere Angebote eingeholt, die bezeichnenderweise von zwei Journalisten stammen, die ihm sehr nahestehen: Eine der beiden Journalistinnen hat Paul Röschs Facebook-Seite betreut, der andere Bewerber war 2015 federführend in Röschs Wahlkampfteam tätig.

Kein Schelm, wer denkt, dass die beiden Rösch-Freunde wohl nur Alibi-Angebote eingereicht haben.

Den Zuschlag erhielt Lukas Elsler, der – so die offizielle Version – mit 4.000 Euro pro Monat für 90 Stunden das günstigste Angebot eingereicht hatte.

Pech für Elsler: Er hätte – so sagt jetzt auch die Meraner Kommissarin – den Job nie bekommen dürfen, weil er nicht ins Berufsalbum der Journalisten eingetragen ist. Diese Eintragung wäre – so Kommissarin Anna Aida Bruzzese – die „Grundvoraussetzung für die Besetzung der Stelle“ gewesen. Die beiden anderen Bewerber hätten diese Voraussetzung erfüllt.

Insidern ist es ein Rätsel, warum der sonst als sehr streng bekannte Gemeindesekretär von Meran, Günther Bernhart, den Beschluss Nr. 406 vom 2. November abgesegnet hat. Es ging schließlich um einen Auftrag mit einem Volumen von 96.000 Euro.

Es kam jetzt so, wie von der TAGESZEITUNG Anfang November prophezeit.

Die Kommissarin der Gemeinde Meran, Anna Aida Bruzzese, hat den Beschluss annulliert.

Die Begründung hat es freilich in sich.

Denn im Beschluss ist von Zweifeln „sowohl in Bezug auf die Zweckmäßigkeit als auch auf die Legitimität“ die Rede. Die Kommissarin schreibt, dass Lukas Elsler den Auftrag nie hätte bekommen dürfen, weil er nicht im Berufsalbum der Journalisten eingetragen ist. Dies wäre „die wesentliche Voraussetzung für die Ausübung der zentralen Funktionen, die Gegenstand seines Auftrages sind, gewesen“. Ganz nebenbei verfüge die Gemeinde Meran bereits über einen Pressedienst, der – so die Kommissarin – „den Anforderungen des Obersten Gerichtshofes entspricht“.

Dann der entscheidende Passus, der den Fall Elsler/Rösch zu einem Fall für den Rechnungshof machen könnte.

Die Kommissarin schreibt:

… im Hinblick auf die Funktionen muss auch das Interesse der wirtschaftlich-finanziellen Integrität der Stadtverwaltung berücksichtigt werden. In Bezug auf die ,unrechtmäßig Zuweisung öffentlicher Stellen, aus denen sich die Ausschüttung von Geldmitteln oder anderer wirtschaftlicher bzw. vermögensrechtlicher Vorteile ergibt, herrscht Einigkeit in der Ausrichtung der Verwaltungsrichter, wonach die Ausübung der Befugnis zur Aufhebung von Amts wegen geboten ist‘.“

Die Botschaft ist klar: Für die Kommissarin hat man es im konkreten Fall mit einem eklatanten Rechtsbruch zum Schaden der öffentlichen Verwaltung zu tun.

Brisant: Gemeindesekretär Günther Bernhart, der den jetzt aufgehobenen Beschluss am 2. November noch abgenickt hatte, hat im Vorfeld der Beschlussfassung der Kommissarin ein Gutachten vorgelegt, das es in sich hat.

Einerseits räumte Bernhart in dem Gutachten, das der TAGESZEITUNG vorliegt, ein, dass Lukas Elsler – weil nicht im Berufsverzeichnis der Journalisten eingetragen – den Auftrag nie hätte bekommen dürfen („er kann die Tätigkeiten nicht rechtmäßig ausüben“).

Andererseits schlug Bernhart der Kommissarin eine salomonische Lösung vor: Man könnte den Auftrag an Lukas Elsler einfach ein bisschen abspecken, sprich: dem Beauftragten „andere Aufgaben“ übertragen, beispielsweise die Betreuung der Webseite der Stadtgemeinde.

Mit anderen Worten: Der Gemeindesekretär regte allen Ernstes an, den Auftrag im Nachhinein einfach abzuändern und Lukas Elsler mit der „Aktualisierung und Optimierung“ der Gemeinde-Website zu beauftragen – für 4.000 Euro im Monat.

Die Kommissarin verwarf die „Idee“ des Gemeindesekretärs – und annullierte den Beschluss.

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