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Gekipptes Kopftuchverbot

Der österreichische Verfassungsgerichtsof hat das seinerzeit von ÖVP und FPÖ eingeführte Kopftuchverbot an den Grundschulen aufgehoben.

Der Verfassungsgerichtshof in Wien hat das Kopftuchverbot an den Grundschulen aufgehoben.

Das Gesetz war seinerzeit von der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossen worden.

Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Gesetz eine bestimmte Religion, den Islam, ohne nähere Begründung heraus, angreife, was dem Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates widerspreche, begründeten die Verfassungsrichter die Entscheidung, so die Nachrichtenagentur APA.

Wie VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter am Freitag erläuterte, begründe der Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates. Zwar beziehe sich das von der türkis-blauen Regierung eingeführte Verbot nicht ausdrücklich auf das Tragen eines islamischen Kopftuches. In den Gesetzesmaterialien zum Schulunterrichtsgesetz komme jedoch die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass konkret das Tragen eines islamischen Kopftuches untersagt werden soll.

Damit verstoße das Gesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (15)

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  • gerhard

    Jawohl issy!
    Gleichberechtigung bei Frauen.
    Sich den Ehemann selbst aussuchen.
    In Augenhöhe mit dem Mann sein.
    Respekt wollen.
    WO KOMMEN WIR DA DENN HIN?
    Gleichberechtigung. Oh weh! Wehret den Anfängen!

    Das Kopftuchverbot war richtig, weil es der Frau vorschreibt, wie sie sich zu kleiden hat. Um die Frau zu schützen vor Ihren völlig durchgeknallen Männern.
    – Überwiegend gefordert von einer Männerhorde mit einer völlig weltfremdenden Weltanschauung.

    Auf der anderen Seite wird sich niemand aufregen wenn er eine Nonne sieht, die sich verhüllt (meine aufrichtige Hochachtung vor diesen Frauen)
    Es wird sich auch niemand daran stören, wenn ein junges Mädchen ein Kreuz am Kettchen um den Hals trägt.
    Und es darf sich auch niemand daran stören, wenn ein Jude seine Kippa trägt.

    Wenn ein freier Mensch aus freier Überzeugung das Kopftuch trägt ist das in Ordnung.
    Aber Kinder zwangsweise zu verhüllen und Ihnen die islamische Lebensweise einzuprügeln – das darf nicht sein.

  • gorgo

    Kopftuch bereits bei kleinen Mädchen, finden eigentlich auch die meisten Muslime nicht richtig.
    Es ist eher eine kleine, sehr ideologische Gruppe.
    Verbote wirken da nicht, bereits der Versuch, treibt ihnen nur die Moderaten zu.

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