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Sturer Helmuth

Helmuth Renzler

Streit im Landtag: Warum Helmuth Renzler gegen den SVP-Antrag zu den Covid-Hilfen gestimmt hat.

Der Landtag hat einen fraktionsübergreifenden Antrag zu den Kapitalbeiträgen im zweiten Lockdown gutgeheißen. Die Landesregierung wird hiermit beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, dass Betriebe die bereits ausbezahlten Covid-Hilfen (die berühmten 5.000 Euro aus dem Frühjahr) nicht zurückzahlen müssen.

Das Landesgesetz sieht als Voraussetzung für den Erhalt der Kapitalbeiträge einen 20-prozentigen Umsatzrückgang im Jahr 2020 vor.

„Einigen Unternehmen ist es durch starken personellen Einsatz gelungen, ihren Umsatz zu halten. Sie müssten den Beitrag zurückzahlen, obwohl sie nun auch noch einen zweiten Lockdown zu bestehen haben“, argumentierte Erstunterzeichner Gert Lanz.

Auch Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer unterstützte den Antrag, weil dieser – je nach Situation des Betriebs – mehrere Möglichkeiten offen lasse: verschieben, stoppen, kompensieren oder eben zurückzahlen des Betrags. Achammer kündigte weiters an,  jenen Betrieben unter die Arme zu greifen, die von den staatlichen Maßnahmen nicht berücksichtigt werden.

Brisant: Helmuth Renzler stimmte als einziger SVP-Abgeordneter gegen den ersten Punkt des Antrags, der sich mit der Rückzahlung der Beiträge befasst. Sein Argument: Man dürfe nicht im Nachhinein die Spielregeln ändern. „Hier geht es nicht um die zweite Welle, dafür wird es eigene Unterstützungsmaßnahmen geben. Wenn ein Betrieb, der nicht 20 Prozent Umsatzrückgang hatte, jetzt nicht zurückzahlen kann, hat er falsch kalkuliert oder spekuliert“, so Renzler. (mat)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (22)

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  • vinsch

    Bezüglich der 20 % Umsatzrückgang, so wird dieser erst am 31. Dezember feststehen und ich kann Herrn Renzler vergewissern, dass alle Betriebe diesen Verlust haben werden. Daher haben Sie sich ein gewaltiges Eigentor geschossen.

    • klum

      Wenn alle 20% weniger Umsatz hätten, dann hätte es keinen neuen Beschluss gebraucht. Ich frage mich durchaus, warum ich einen Beitrag nicht zurückzahlen soll, wenn er mir nicht zusteht? Zu bedenken ist, dass Sektoren wie die Kultur, Events und die ganze Dienstleistung dazu nie richtig aufgemacht hat und seit März im „Lockdown“ ist.

  • prof

    @markp.
    Leider gibt es solche und andere, eine Friseurin hat im Juni gesagt,ich werde doch nicht arbeiten wenn sie mir 5.000 Euro schenken.Hat aber dann doch gearbeitet dafür einfach weniger Kassa Zettel ausgestellt um den 20% Umsatzrückgang zu haben.

  • exodus

    @prof Um schwarz zu kassieren braucht es zwei Personen, der kassiert und der bezahlt, also sind es auch zwei Personen die den Staat hintergehen. Ich würde nie beim Frisör schwarz zahlen, dieser kassiert den vollen Preis und zahlt keine Steuern. Der ehrliche Steuerzahler kann dann auch für diese evasori Steuern zahlen. Wir haben in Südtirol noch zu viele Schlaumaier die sich wirklich alles erlauben, einfach unmöglich!!

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