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„Härter durchgreifen“

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Maskenverweigerer in den Schulen müssen mit Konsequenzen rechnen: „Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen“, stellt der Bildungslandesrat klar.

Wer in Zukunft die Sicherheitsmaßnahmen in den Schulen demonstrativ verweigert, muss mit Konsequenzen rechnen. „Wir lassen uns ganz sicher nicht auf der Nase herumtanzen“, unterstreicht Philipp Achammer. Der Bildungslandesrat meint damit vor allem die Maskenverweigerer. „Der ganz große Aufschrei mit Sitzstreiks und Protesten ist zwar abgeklungen, aber es gibt nach wie vor Maskenverweigerer in den Schulen“, sagt Achammer. Jetzt aber will man härter durchgreifen. „Viele Maskenverweigerer haben gesagt, dass wir sowieso nichts dagegen machen können – jetzt aber haben wir genau diese Präzisierung vorgenommen, damit die Schulen sehr wohl eine Handhabe haben“, so Achammer.

Philipp Achammer

Die Landesregierung hat dafür gestern die Anlage A des Corona-Gesetzes geändert und einige Präzisierungen vorgenommen. Eine dieser Präzisierungen ermächtigt Schulführungskräfte die allgemeinen Disziplinarmaßnahmen der Schulen auszusprechen, wenn Schüler Abstände nicht einhalten oder keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese reichen von einer Abmahnung, über eine Eintragung ins Klassenbuch bis hin zu einem Elterngespräch. Die Schulführungskräfte können Schüler aber auch für einen oder mehrere Tage suspendieren, sie des Schulgebäudes verweisen oder ihnen den Zutritt verweigern, wenn diese sich trotz Aufforderungen nicht an die Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten. „Unsere Vorgabe ist klar: Man sollte schauen, eine einvernehmliche Lösung zu finden und das Gespräch mit den Betroffenen suchen, aber wenn das nicht möglich ist, kann es wie bei anderen schweren Verstößen zu einem Schulverweis kommen“, erklärt Achammer. „Wann und wie lange ein Schüler ausgeschlossen wird, entscheidet die Schule“, erläutert der Bildungslandesrat. Wer sich dann aber einsichtig zeige, so Achammer, und die Maske wie vorgesehen aufsetzt, könne in die Schule zurückkehren.

Und was ist mit den Hardlinern, die trotz Disziplinarmaßnahmen weiterhin keine Maske tragen wollen?

Der Bildungslandesrat erklärt, dass man nach wie vor Elternunterricht beantragen und die Kinder zu Hause unterrichten könne. „Für Schüler, die wegen eines Schulverweises zu Hause bleiben müssen, weil sie sich nicht an die Regeln halten, ist aber definitiv kein Fernunterricht vorgesehen“, unterstreicht Achammer. „Wir werden diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, ganz sicher nicht belohnen.“

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