Das neue Dekret
Die italienische Regierung hat ihre Anti-Corona-Maßnahmen bis zum 7. September verlängert. Was in der Eilverordnung steht.
Der römische Ministerrat hat am Freitagabend ein Dekret verabschiedet, in dem die neuen Anti-Corona-Maßnahmen festgeschrieben sind. Premier Giuseppe Conte sprach von „ausgewogenen Maßnahmen“. Man müsse weiter wachsam bleiben, so der Ministerpräsident.
Die Eilverordnung tritt am Montag in Kraft und gilt vorerst bis 7. September.
So bleiben die Maskenpflicht in geschlossenen, öffentlichen Räumen und die Abstandsregeln weiter aufrecht. Auch größere Menschenansammlungen bleiben verboten. Die Eilverordnung tritt am Montag in Kraft und gilt bis 7. September.
Was sieht die Eilverordnung vor?
Es wurde das Kündigungsverbot für Unternehmen um vier Monate verlängert.
Auch die Kurzarbeit bleibt für weitere 18 Wochen möglich. Unternehmen, die neues Personal anstellen oder befristete Arbeitsverträge in feste Anstellungen umwandeln, gelangen in den Genuss von Steuerentlastungen.
Steuerzahlungen für Selbstständige werden teilweise auf 2021 verschoben.
Betreiber von Museen, Kinos, Theater und Hotels müssen die Immobiliensteuer IMU vorerst nicht zahlen. Auch das sogenannte Noteinkommen in Höhe von 400 Euro, das Familien mit niedrigem Einkommen bis zum 15. Oktober beantragen können, wird verlängert. Hilfen in Höhe von einer einmaligen Zahlung von 1.000 Euro sollen auch Saisonarbeiter im Tourismus bekommen, die ihre Arbeit wegen der Corona-Krisen nicht antreten konnten.
Geld gibt es auch für die Gemeinden aus Ausgleich für die entgangenen Einnahmen aus der Tourismusabgabe – 1,67 Milliarden Euro wurden zweckgebunden.
Hilfen sind auch für Autoindustrie und für die Kunststädte.
In der Eilverordnung sind auch weitere Lockerungen vorgesehen. So dürfen ab 15. September wieder Kreuzfahrtschiffe auslaufen.
Ab 1. September können Messen wieder öffnen.
Das Maßnahmenpaket kostet den Staat 25 Milliarden Euro.
Kommentare (22)
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