Du befindest dich hier: Home » Südtirol » Das Conte-Dekret

Das Conte-Dekret

Foto: Lpa

Alle schulischen Einrichtungen bleiben bis 15. März geschlossen. Was im Dekret von Ministerpräsident Giuseppe Conte steht.

Ab Donnerstag, 5. und bis einschließlich 15. März bleiben alle Schuleinrichtungen in Italien geschlossen.

Ministerpräsident Giuseppe Conte hat am Mittwoch am späten Abend  ein entsprechendes Dekret zur Vorbeugung gegen die weitere Verbreitung des sogenannten Coronavirus (COVID-19) unterzeichnet. Es handelt sich dabei um eine Präventivmaßnahme zum Schutz der Gesundheit, die auch für Südtirol gilt. Sie betrifft alle Kleinkindbetreuungseinrichtungen (Kinderhorte, Kitas und Tagesmütter),sowie Betreuungsangebote für Kinder (Elkis, Spielgruppen und Nachmittagsbetreuung), Kindergärten, Schulen aller Stufen und die Universität.

Die Südtiroler Landesregierung hat bereits am Mittwochnachmittag in einer außerordentlichen Sitzung getagt, um sich auf die Situation vorzubereiten und die nötigen Begleitmaßnahmenin die Wege zu leiten. So werden auch die zugehörigen Dienste wie Schülertransporte (Sonderdienste) und Mensadienste ausgesetzt.

Auch öffentliche Veranstaltungen betroffen

Außerdem sieht das staatliche Dekret vor, dass alle öffentlichen Veranstaltungen – sowohl öffentlicher wie privater Art – abgesagt werden müssen, sofern sie nicht einen Sicherheitsmindestabstand von mindestens einem Meter zwischen den anwesenden Personen gewährleisten. Sportliche Wettkämpfe und Trainings dürfen nur hinter verschlossenen Türen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Ausübung von Breitensport und generell motorischen Aktivitäten in geschlossenen Räumen sowie im Freien ist ausschließlich dann erlaubt, wenn dabei der Mindestabstand von einem Meter eingehalten wird.

Gänzlich abzusagen sind Veranstaltungen wie Kongresse, Versammlungen und Meetings, an denen Gesundheitspersonal teilnimmt – ebenso wie anderes Personal, das für die Aufrechterhaltung der Grundversorgungsdienste oder Dienste öffentlichen Interesses zuständig ist. Auch in all diesen Fällen tritt die Anordnung sofort in Kraft.

Allgemeine Verhaltensregeln

Zusätzlich zu den allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln, werden auch klare Regelungen für das Verhalten in der Notaufnahme oder beispielsweise bei Besuchen in Altersheimen und Pflegeeinrichtungen definiert. Es wird zur Bekanntmachung und Beachtung dieser Regeln aufgerufen.

Regierung hat Unterstützungsmaßnahmen angekündigt

Am Mittwoch hat die römische Regierung zudem ein Paket mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer angekündigt. Bereits am Freitag ist seitens der Landesregierung ein Treffen mit den Sozialpartnern anberaumt, um die vorhandenen Möglichkeiten und evtl. notwendige Maßnahmen zu besprechen.

Die Südtiroler Landesverwaltung wird laufend informieren. Zum Thema Coronavirus wurde dafür euch eine eigene Internetseite eingerichtet, die unter www.sabes.it/coronavirus oder www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp aufgerufen werden kann.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (16)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen