„30 Jahre für Beutel“
Staatsanwalt Igor Secco hat am Mittwoch für den Frauenmörder Johannes Beutel eine Gefängnisstrafe von 30 Jahren gefordert.
Wenn es nach Staatsanwalt Igor Secco geht, soll Johannes Beutel für 3o Jahre hinter Gitter.
Im verkürzten Verfahren zum Mordfall Alexandra Riffesser hat der Vertreter der Anklage am Mittwoch seine Anträge gestellt.
Johannes Beutel hat am 24. September 2018 seine Ehefrau Alexandra Riffesser mit 41 Messerstichen getötet.
Beutel Verteidigung hatte ein verkürztes Verfahren beantragt, da es dem 39-jährigen Vorarlberger ein garantiertes Drittel Strafnachlass bringt.
Die Staatsanwaltschaft wirft Beutel, der die Tat gestanden hat, eine zweifach erschwerte (Verwandtschaft und Grausamkeit) vorsätzliche Tötung vor.
Die Verteidigung bestreitet den Vorwurf der Grausamkeit der Tat und rechnet damit, dass Richter Emilio Schönsberg allgemein mildernde Umstände zugesteht. „Wie bereits der psychiatrische Gerichtsgutachter festgestellt hat, wurde die Tat im Affekt verübt. Das passt mit Grausamkeit nicht zusammen“, sagte Verteidiger Alessandro Tonon im Vorfeld des Prozesses.
Beutel habe die Ehe mit Alexandra Riffesser beenden wollen – nicht erst seit der Entdeckung von intimen Fotos am Tablet seiner Frau am Tag des Mordes von Gratsch. Bereits zuvor sei er häufig von ihr provoziert worden.
Das Urteil könnte bereits am Donnerstag ergehen.
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Kommentare (4)
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goggile
lenenslang!!
prof
Wenn sich jemand nach einen Mord rechtfertigt sich an nichts mehr erinnern zu können ,so ist eine lange Strafe immerhin gerechtfertigt,denn wer garantiert daß es nicht nochmals passiert?
rowe
im verkürzten Verfahren gibt es eine Strafminderung von 1/3.
Also wird es wohl höchstens 20 Jahre Haft werden, die dann im Rahmen der guten Führung und Reue in der Vollstreckung noch weiter gemindert werden.
watschi
gute strafe. gerecht kann man nicht sagen, wenn man bedenkt was er mit der frau gemacht hat