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Geförderte Elektromobilität

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Das Land will die Elektromobilität weiter fördern: Künftig gibt es auch Beiträge für den Ankauf von elektrischen Motorrädern und Lastenfahrrädern.

von Michaela D’Amico

Die neuen Richtlinien wurden auf Antrag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider beschlossen und gelten für Privatpersonen, öffentliche Körperschaften und Vereine. Er und Landeshauptmann Arno Kompatscher sind sich einig, dass dies im Sinne einer umweltfreundlichen, emissionsarmen und nachhaltigen Mobilität ist. Laut Alfreider ist genau dies ein eine „Priorität für mehr Klimaschutz und einen sparsamen Umgang mit unseren Ressourcen“. Elektromobilität solle für jeden Bürger und jedes Unternehmen eine konkrete, leistbare Alternative werden.

Mit dem Beschluss hat die Landesregierung die Fahrzeugpalette erweitert. Die Förderung gilt nun auch für elektrische Motorräder, Kleinkrafträder und Lastenfahrräder. Beim Ankauf von Motorrädern und E-Scootern liegt der maximale Beitrag von 30 Prozent bei 1.000 Euro und bei E-Cargo-Bikes von 30 Prozent bis zu 1.500 Euro.

Die Landesförderung für Elektroautos bleibt bestehen. Käufer erhalten einen Zuschuss von bis zu maximal 10.000 Euro von Staat, Land und Händlern. Bürger, Organisationen und Verbände bekommen vom Land einen Landesbeitrag von 2.000 Euro und von den Händlern einen Preisnachlass von ebenfalls 2.000 Euro. Außerdem können sie um die staatliche Förderung für E-Autos ansuchen, die bis zu 6.000 Euro ausmacht. Zudem wird nicht mehr nur der Ankauf und das Leasing gefördert, sondern nun auch die Langzeitmiete von Elektrofahrzeugen.

Zu den geförderten Fahrzeugkategorien zählen reine Batterieelektrofahrzeuge, Batterieelektrofahrzeuge mit Range Extender, H2 Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-In-Hybridfahrzeuge.

Es ist zudem ein neuer Online-Dienst geplant, um das Verfahren für die Bürger einfacher und unbürokratischer zu gestalten.

Die neuen Richtlinien sehen außerdem eine fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung für neue, mit Elektroantrieb ausgerüstete Kraftfahrzeuge und Motorräder vor. Zudem werden neu zugelassenen Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb oder einem Hybridantrieb die ersten drei Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

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