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Die Akte Alfreider

Am 23. Jänner wird am Landesgericht über die Zulassung der Anklage gegen Verkehrslandesrat Daniel Alfreider zur Almhütten-Affäre entscheiden. Die Verteidiger wollen auf Deals mit der Justiz verzichten.

Von Thomas Vikoler

Die Opposition im Südtiroler Landtag stellt derzeit Überlegungen an, ob sie einen Misstrauensantrag gegen SVP-Verkehrslandesrat Daniel Alfreider einbringen soll. Wegen seines laufenden Strafverfahrens zur sogenannten Almhütten-Affäre.

Die Überlegungen der Abgeordneten erscheinen derzeit etwas verfrüht, denn bisher gibt es keine Entscheidung über die Zulassung der im vergangenen Herbst von der Staatsanwaltschaft Bozen erhobenen Anklage.

Diese Entscheidung dürfte aber bald fallen: Die Vorverhandlung im Strafverfahren gegen Alfreider ist für den kommenden Donnerstag, den 23. Jänner angesetzt. Dies bestätigte gestern Alfreiders neuer Co-Verteidiger Carlo Bertacchi. Bisher war allein Karl Zeller als Anwalt des ladinischen Landesrates in dieser Angelegenheit aufgetreten.

Die Strategie der Verteidigung scheint klar: „Wir werden bei der Vorverhandlung sicher keine alternative Verfahren wie ein verkürztes Verfahren oder einen gerichtlichen Vergleich beantragen. Die Vorwürfe sind haltlos und unbegründet“, sagte Bertacchi gestern.

Also werden Bertacchi und Zeller sich bei der Vorverhandlung darum bemühen, die Anklage bereits dort abzublocken. Was angesichts der juristischen Komplexität von gleich zwei Verlegungen von Stadelkubaturen innerhalb der Gemeinde Corvara sehr schwer sein dürfte. Erfahrungsgemäß entscheiden Vorverhandlungsrichter in derartigen Fällen für die Einleitung eines Hauptverfahrens, wo dann die Sachlage aufgrund von Zeugenaussagen rekonstruiert wird.

Im Fokus der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft standen zwei Baukonzessionen der Gemeinde Corvara, die Nr. 48/2013 vom 15. November 2013 und die Nr. 13/2015 vom 5. Mai 2015. Erstere betrifft die Verlegung einer Kochhütte eines verfallenen Stadels vom Grödner Joch in den Bereich des 1,3 Kilometer in Richtung Kolfuschg gelegenen Hofes der Familie Alfreider in der Fraktion Rönn. Die zweite Verlegung betrifft die Verlegung einer Kochhütte und eines Stadels von der Mure von Corvara nach Kolfuschg.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Landesrat Falscherklärung (u.a. die „Erfindung“ von nicht existierender Bestandskubatur im Ausmaß von 263,3 Kubikmetern) und Bauvergehen vor. Letztere, so betonen die Verteidiger, seien inzwischen verwaltungsrechtlich saniert worden. „Falscherklärung hat es keine gegeben“, fügte Strafverteidiger Bertacchi gestern hinzu. Laut Anklageschrift hat der damalige SVP-Parlamentarier im Jahre 2015 den Technikern Michael Jesacher und Andreas Vallazza „getäuscht“, als er ihnen für den Antrag für die zweite Verlegung ein Foto eines Stadels vorlegte, der nicht der Familie Alfreider gehörte. Daniel Alfreider hat sich demnach eines fremden Eigentums bedient, um zu einem Baurecht für eine Verlegung zu gelangen. Urbanistische Alchemie.

Die Staatsanwaltschaft geht hier – wie im ersten Fall – davon aus, dass kein Anrecht auf Verlegung der Gebäude bestand.

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