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Der GIS-Streit

Die Gemeinde Bozen stellt sich weiter gegen die Pläne des Landes, die Immobiliensteuer GIS für Wohnungen mit begünstigtem Mietzins zu reduzieren. Es drohen Mindereinnahmen in Millionenhöhe. Oder sollen nicht vermietete Wohnungen stärker besteuert werden?

Von Thomas Vikoler

Der Gesetzentwurf ist bereits mehrere Monate alt und zirkuliert auf den Laptops und Handys von Gemeindeverwaltern. Es handelt sich um eine geplante Änderung des Landesgesetzes Nr. 3 vom 23. April 2014, das die Gemeindeimmobiliensteuer GIS regelt.

Eine Gesetzesänderung, die derzeit auf Eis liegt, weil sich die Gemeinden, insbesondere die Gemeinde Bozen, dagegen stellen. Der Rat der Gemeinden erteilte dem Vorschlag der Landesregierung im vergangenen Herbst ein negatives Gutachten.

Doch er ist weiterhin nicht vom Tisch und etwa im Bozner Rathaus wurden intensiv Rechnungen angestellt, was die geplante Änderung für den Gemeindehaushalt bedeuten würde. Sie betrifft insbesondere die Reduzierung des Steuersatzes für geförderte Wohnungen mit festgelegtem Mietzins und Wohnungen mit begünstigtem Mietzins („canone concordato“) von derzeit 0,9 auf 0,5 Prozent. Die Eigentümer von Wohnungen dieser Kategorie sollen finanziell entlastet werden.

Laut Daten der Abteilung für Finanzmittel der Gemeinde Bozen wäre bei einer Anwendung des reduzierten Steuersatzes mit Mindereinnahmen von sechs bis sieben Millionen Euro zu rechnen. Etwas, was die Stadtregierung so nicht hinnehmen will, auch wenn die Experten des Landes Korrekturen bei anderen Kategorien empfohlen haben: So sollte Bozen den Steuersatz für nicht vermietete Wohnungen von derzeit 1,26 Prozent auf zwei Prozent erhöhen.

Zur Veranschaulichung der Thematik einige Zahlen der Abteilung Finanzen der Gemeinde Bozen. Es handelt sich um die geschätzten GIS-Einnahmen für das Jahr 2020.

Demnach belaufen sich die Einnahmen für die Erstwohnungen, die zumeist und größtenteils von der Immobiliensteuer befreit sind, auf 600.000 Euro. Für Wohnungen mit festgelegtem Mietzins (Steuersatz derzeit: 0,9 Prozent) rechnet die Stadt mit Einnahmen von 5,8 Millionen Euro, für Wohnungen mit Gratis-Nutzung durch Verwandte (Steuersatz derzeit ebenfalls 0,9 Prozent) mit 1,2 Millionen Euro. Was eine Reduzierung der Steuersätze für diese beiden Kategorien finanziell bedeuten würde, lässt sich leicht ausrechnen. Bereits bei einer Reduzierung der Hebesätze von 0,1 Prozent – was ebenfalls bereits mit dem Land diskutiert wurde – wären das mehrere hunderttausend Euro an Mindereinnahmen.

Für Wohnungen ohne Mietvertrag kalkuliert die Finanzabteilung für das laufende Jahr Einnahmen von 5,7 Millionen Euro. Hier liegt der Steuersatz, wie erwähnt, bei 1,26 Prozent. Eine Anhebung auf zwei Prozent, wie vom Land vorgeschlagen, brächte Mehreinnahmen von 4,2 Millionen Euro.

Die größten GIS-Einnahmen bringen der Stadt ohnehin die gewerblich genutzten Flächen: Für Geschäfte (Steuersatz 0,56 Prozent) wird mit 2,5 Millionen Euro gerechnet, für Büros (Steuersatz ein Prozent) sechs Millionen Euro, für Flächen der Kategorien D, zu denen Produktionsstätten, Gastbetriebe, Banken und private Heilanstalten gehören (Steuersatz 0,56 Prozent) 9,2 Millionen Euro, drei Millionen Euro für Baugründe (Steuersatz ein Prozent).

Diese Kategorien bleiben laut dem heftig diskutierten Gesetzentwurf zum GIS-Gesetz unangetastet. Dieser zielt auf die Kategorie der Wohnungen mit festgelegtem Mietzins, die in Bozen gegenüber den frei vermieteten Wohnungen eindeutig in der Überzahl sind. Für freie Mietverträge wird in Bozen ein Steuersatz von einem Prozent angewandt, hier rechnet die Gemeinde für 2020 mit Einnahmen in der Höhe von 2,4 Millionen Euro.

In Bozen gibt es derzeit 48.196 steuerpflichte Immobilien. Für 27.072 davon ist wegen des Freibetrages auf Erstwohnungen keine GIS fällig, für 20.482 werden von der Gemeinde Steuerbescheide mit vorgedrucktem Steuerbetrag verschickt. 642 Immobilien gelten als „besondere Fälle“, bei denen die Höhe der Steuer erst geklärt werden muss.

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (2)

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  • guyfawkes

    Mein Vorschlag:
    Nutzung von Wohnungen für Tourismus/Übernachtungen (Airbnb!) entweder ganz verbieten oder GIS auf mindestens 4,00 Prozent erhöhen. Es handelt sich nämlich ganz klar um eine Zweckentfremdung – müsste also sowieso schon verboten sein.

  • leser

    Den zweit und mehrbesitz erhöhen ist der richtige weg und auch ein schritt in gerechte umverteilung so wie es due politiker jedes neujahr und vor den wahken predigen

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