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Die Spurensuche

Lawine auf der Teufelsegg-Piste (Foto: Facebook/ Bergrettung Schnals/ Sandy Gurschler)

Nach dem tödlichen Lawinenunglück in Schnals ermittelt nun die Staatsanwaltschaft. Fünf Personen wurden wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung ins Ermittlungsregister eingetragen. 

Im Fall der Todes-Lawine von Schnals ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft.

Nachdem am Sonntag ein Lokalaugenschein samt Erkundungsflug auf der Teufelsegg-Piste stattgefunden hat, wurden am Montag fünf Personen in das Ermittlungsregister wegen mehrfach fahrlässiger Tötung eingetragen.

In einer Aussendung schreibt Oberstaatsanwalt Giancarlo Bramante:

„Bei einem Erkundungsflug samt Ortsaugenschein am 29.12.2019 konnten das Ausmaß der Lawine und die Abbruchstellen derselben gesichtet und fotografisch festgehalten werden. Die fragliche Skipiste wurde zu Beweiszwecken beschlagnahmt. Inzwischen sind fünf Personen in das Register der strafbaren Handlungen wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Verursachung eines Unglücks durch eine Lawine eingetragen worden.“

Bei den fünf unter Ermittlung stehenden Personen handelt es sich um den Präsidenten der Schnalstaler Gletscherbahnen AG, Michl Ebner, um den Direktor des Betriebes Thomas Konstantin Stecher und um drei Sicherheitsbeauftragte.

Am Montagnachmittag wurde ein Lawinenexperte von der Staatsanwaltschaft mit fachkundigen Ermittlungen zum Unfallhergang beauftragt.

Bei einem Lawinenabgang auf der Teufelsegg-Piste im Skigebiet Schnalstal sind am Samstag eine 35-jährige Frau und zwei siebenjährige Mädchen aus Thüringen ums Leben gekommen.

Die Aussendung der Staatsanwaltschaft

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (6)

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  • tiroler

    Viel Kraft den Angehörigen! In freier Natur gibt es leider immer ein Restrisiko.Die Pistenbetreiber sind versichert und die Angehörigen werden angemessen entschädigt werden. Die Verantwortlichen waren alles andere sls nachlässig, sondern haben nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.

  • andreas

    @tiroler
    Es gibt keine „angemessene “ Entschädigung für den Tod einer 7jährigen Tochter oder dem des Mannes und Vater der Kinder.

    Die Verantwortlichen haben zumindest einen Fehler gemacht und dieser ist, dass sie die Lage falsch eingeschätzt haben. Wäre es anders, wäre die Piste gesperrt gewesen oder der Hang gesprengt.
    Lawinenstufe 3, starke Winde und dass es warm wird, hat der Landeswetterdienst schon am Morgen publiziert.

    Wäre jemand aus deiner Verwandtschaft betroffen, würdest du gewiss nicht die Betreiber „loben“ oder von angemessener Entschädigung schreiben.

  • tiroler

    Dann mach doch du den geschäftsführer in schnals, du oberschlauer immerallesbesserwisser.
    Bist sicher ein seniler pensionist der nichts anderes zu tun hat als seinen senf zu verbreiten

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