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Arme Witwen

Mit dem neuen Leibrenten-Gesetz will der Regionalrat 35 Prozent der Ausgaben einsparen. Wer von der Reform am härtesten getroffen wird.

Bis spät in die Nacht hinein werkelte der Regionalrat am neuen Leibrenten-Gesetz herum. Im Unterschied zum lohnbezogenen Berechnungssystem wird die Leibrente nun auf der Grundlage der effektiv im Laufe des Mandats eingezahlten Beiträge berechnet.

Für jeden Abgeordneten werden die effektiv eingezahlten Beiträge, das Datum, an dem die Leibrente zum ersten Mal ausbezahlt worden ist, das Geburtsdatum und das Datum des Anrechts auf die Leibrente ermittelt.

Laut Regionalratspräsident Roberto Paccher werden so 35 Prozent der Ausgaben eingespart. Das Gesamtausmaß der Leibrenten, die der Regionalrat jährlich an die 169 Empfänger ausbezahlt, sinkt von 7,1 Millionen auf 4,6 Millionen Euro.

Allerdings sind die Kürzungen nicht gleichmäßig auf die Nutznießer verteilt.

Neuere Abgeordnete, die nach der Jahrtausendwende gewählt wurden, erhalten in etwa gleich viel an Pension wie bisher (4.127 Euro brutto). Am härtesten trifft es die Abgeordneten der 70er und 80er Jahre sowie deren Hinterbliebenen. Sie müssen Kürzungen von bis zu 60 Prozent hinnehmen.

Die SVP versuchte, die Auswirkungen der Reform abzufedern, stieß aber auf den Widerstand der Lega. Die Opposition bemängelt, dass der Regionalrat keine Berechnungstabellen vorlegen will. (mat)

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