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„Wollen keinen Aufschub“

Der hds fordert, dass das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft wie geplant mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten soll: „Die Unternehmen brauchen Rechts- und Planungssicherheit.“

Für den hds sind vor allem zwei, im neuen Gesetz enthaltene, Bestimmungen für Handel und Dienstleistungen wesentlich und richtungsweisend: Zum einen die neue Möglichkeit der Mischnutzungen. D.h. in Wohnzonen wird es möglich sein, mehrere verschiedene Wirtschaftstätigkeiten, wie etwa Einzelhandel, Gastronomie oder Handwerk, auf einer Fläche auszuüben, ohne dafür die notwendigen Zweckbestimmungen eines Bauwerks ändern zu müssen. „Das eröffnet neue Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle in unseren Orten, wie die sogenannten Concept stores“, erklärt hds-Präsident Moser.

Zum anderen wird es bei Raumordnungsvereinbarungen zwischen öffentlichen Körperschaften und Privaten bei Nicht-Wohnzonen, wie Gewerbegebiete, nicht möglich sein, die derzeitigen Beschränkungen der Einzelhandelstätigkeit in diesen Gebieten zu ändern. „Somit wird es keine Zugeständnisse für eventuelle orts- und stadtrelevante Einzelhandelstätigkeiten in Nicht-Wohnzonen mehr geben können“, unterstreicht Moser.

Der hds fordert daher, dass das Gesetz wie geplant am 1. Jänner in Kraft tritt. „Die Unternehmen im Handel und in den Dienstleistungen brauchen Rechts- und Planungssicherheit“, so hds-Präsident Philipp Moser. Der angekündigte Aufschub von sechs Monaten würde niemandem weiterhelfen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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