Du befindest dich hier: Home » Politik » Einsprachige Produkte

Einsprachige Produkte

Die SVP-Lega-Mehrheit spricht sich gegen die Gleichstellung der Landessprachen bei der Etikettierung von Produkten aus. „Auf Druck der lokalen Wirtschaftstreibenden“, vermutet F-Obmann Andreas Leiter Reber.

Von Matthias Kofler

Andreas Leiter Reber will nicht von einer Abstimmungsniederlage sprechen. Im Gegenteil: „Wir fühlen uns in unserer Haltung bestätigt“, sagt der Obmann der Freiheitlichen.

Der 1. Gesetzgebungsausschuss hat den Gesetzentwurf der Blauen zur Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache mit drei Ja-Stimmen (Myriam Atz-Tammerle, Andreas Leiter Reber und Alex Ploner) und vier Gegenstimmen (Magdalena Amhof, Jasmin Ladurner, Gert Lanz und Carlo Vettori) versenkt. Die Ausschussvorsitzende Amhof begründet das Nein der SVP-Lega-Mehrheit damit, dass die Forderung der Freiheitlichen bereits vom (ebenfalls von der Kommission gebilligten) Europagesetz berücksichtigt wurde. „Unser Entwurf hat sich damit praktisch erübrigt“, bestätigt Andreas Leiter Reber.

Im Europagesetz wird nun klargestellt, dass staatliche Bestimmungen, die für einen Berufszugang die Kenntnis der italienischen Sprache verlangen, so angewendet werden müssen, dass man entweder Italienisch oder Deutsch – also eine der beiden Landessprachen – können muss. Davon unberührt bleibt die Zweisprachigkeitspflicht im öffentlichen Dienst. Der F-Obmann erinnert daran, dass LH Arno Kompatscher nach dem Ausschluss von Primar Thomas Müller aus der Ärztekammer angekündigt hatte, die Sachlage per Durchführungsbestimmung zu regeln. Die Freiheitlichen hätten der Mehrheit daraufhin zu verstehen gegeben, dass eine Durchführungsbestimmung nicht notwendig sei, da die Gleichstellung der Landessprachen bereits unter Artikel 99 des Autonomiestatuts festgeschrieben sei. Es reiche daher eine Präzisierung im Landesgesetz, wie sie der Gesetzentwurf der Freiheitlichen bezwecke. „Die Mehrheit spielt jetzt zwar das übliche Spiel des ,Wer hat’s erfunden?’ Das ist mir egal. Mir ist wichtig, dass unsere Erkenntnis, wonach es keine Durchführungsbestimmung braucht, nun im Europagesetz bestätigt wurde“, so Leiter Reber.

Der (versenkte) Gesetzentwurf der Freiheitlichen beschränkt sich aber nicht nur auf die Berufskammern, sondern sieht unter Artikel 2 auch die Gleichstellung der Landessprachen bei der Etikettierung von Produkten vor. Demnach wird klargestellt, dass Beipackzettel, Produktbeschreibungen oder Spielanleitungen bei Waren, die in Südtirol verkauft werden, entweder auf Deutsch oder auf Italienisch oder zweisprachig sein müssen. Doch auch zu diesem Aspekt sagten SVP und Lega Nein: „Die Etikettierung im Handel fällt unter die Zuständigkeit des Staates“, meint Magdalena Amhof.

Diese Argumentation wollen die Freiheitlichen nicht teilen: Der Handel falle unter die konkurrierenden Kompetenzen, betont Leiter Reber. Der Gemeindenverband habe in seinem Gutachten festgehalten, dass der mit dem Gesetz geregelte Sachverhalt der Produktetikettierung eine Staatszuständigkeit sein könne, aber nicht müsse. Die Freiheitlichen hätten sich daher von der politischen Mehrheit etwas mehr Mut gewünscht: „Wenn wir autonomiepolitisch etwas erreichen wollen, dann müssen wir auch riskieren, dass unser Gesetz vor dem Verfassungsgericht angefochten wird“, sagt Leiter Reber. Er vermutet, dass die Wirtschaftstreibenden hinter der Entscheidung von SVP und Lega stecken: „Einigen lokalen Produzenten ist es bestimmt nicht unrecht, wenn sie ihre Produkte nur in Italienisch zu beschriften brauchen.“

Allerdings liege hier eine Ungleichbehandlung vor, da österreichische und deutsche Produzenten weiterhin dazu verpflichtet seien, ihre Produkte in Italienisch zu etikettieren, um sie in Südtirol verkaufen zu können, bedauert der F-Obmann.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen