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Notfalls die Carabinieri rufen

Die Leiterinnen der Kindergärten erhielten eine Anleitung, wie sie mit Impfverweigerern umgehen sollen. Was drinsteht.

von Heinrich Schwarz

Wenn am 5. September das neue Schuljahr startet, sind Proteste in Südtirols Kindergärten nicht auszuschließen. Rund 400 Kinder, die nicht geimpft sind und auch keine Impfvormerkung haben, müssen nämlich zu Hause bleiben. Ihre Einschreibung in den Kindergarten wurde für verfallen erklärt. Ob die betroffenen Eltern das einfach so hinnehmen?

Die Kindergärten haben sich jedenfalls vorbereitet. Die Leiterinnen der einzelnen Strukturen erhielten einen Leitfaden zur Vorgehensweise in Sachen Impfpflicht.

Das zweiseitige Schreiben kommt von der deutschen Bildungsdirektion des Landes. „Es wurde auf Ersuchen und in Zusammenarbeit mit einigen Kindergartensprengeln erarbeitet und den Sprengeln als konkrete Hilfestellung im praktischen Umgang mit der Umsetzung der staatlichen Impf-Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Das Schreiben kann bei Bedarf als Orientierungshilfe für die Leiterinnen verwendet werden“, erklärt Stephan Tschigg, Direktor der Abteilung Bildungsverwaltung.

Die Leiterin eines Kindergartens hat demnach folgende Aufgaben:

„Eine emotionale und persönliche Abgrenzung der Pädagogin zum Thema Impfung ist unerlässlich. Eine professionelle Haltung und Wirkung als Amtsperson sind notwendig. Die Leiterin fordert diese Haltung auch von ihren Mitarbeiterinnen ein. Die Leiterin macht alle Mitarbeiterinnen auf die Einhaltung des Datenschutzes aufmerksam.

Die Leiterin informiert das Team darüber, für welche Kinder die Einschreibung in den Kindergarten verfallen ist, damit auch die Teamkolleginnen die Leiterin informieren können, falls ein Kind, dessen Einschreibung verfallen ist, in den Kindergarten kommt.“

Weiters sollen die Leiterinnen darauf achten, dass das Thema Impfung beim Elternabend keinen Raum einnimmt. „Bei Bedarf werden kurze sachliche Informationen dazu erteilt“, steht im Schreiben.

Dann wird die Vorgehensweise beschrieben, wenn Eltern mit Kindern, deren Einschreibung verfallen ist, zum Vorbesuch bzw. Kindergartenbeginn erscheinen:

„Die Eltern werden gemeinsam mit dem Kind in das Büro der Leiterin gebeten. Das Gespräch erhält einen ungestörten Rahmen. Das Kind wird nach Möglichkeit zeitgleich vor dem Büro/einem nahegelegenen Raum in Abgrenzung zur Kindergruppe von einer Pädagogin begleitet.

Aus Datenschutzgründen sind Einzelgespräche empfehlenswert, da Informationen über den Gesundheitszustand oder einzelne Impfungen das Kind betreffend nicht für die jeweils anderen Familien bestimmt sind.

Im Gespräch bleibt die Leiterin ruhig und sachlich.“

Die Leiterin soll den Eltern die Details der staatlichen Impfpflicht erklären und am Ende sagen: „Ich bitte Sie nun, gemeinsam mit Ihrem Kind den Kindergarten zu verlassen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Kindergartendirektion.“

Weiters heißt es im Leitfaden:

„Falls die Familie sich nicht einsichtig zeigt und den Kindergarten nicht verlässt, informiert die Leiterin die Ordnungshüter (z.B. Carabinieri) und bittet um einen möglichst dezenten Auftritt. Diese kommen in den Kindergarten und begleiten die Eltern und das Kind aus dem Gebäude.

Sollte Unterstützung notwendig sein, erfolgt die Rückbindung an die Direktorin des Kindergartensprengels. Presseanfragen sind an den Kindergartensprengel zu verweisen.“

Zum Schluss wird den Leiterinnen im Schreiben noch mitgeteilt: „Sind in einem Kindergarten mehrere Kinder, deren Einschreibung verfallen ist, kann in der Direktion bei Bedarf für den 5. September 2019 um die Unterstützung durch eine Springerin angefragt werden.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (25)

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  • meinemeinung

    ein Klasse Bericht – provozierend und sehr Lückenhaft ,hier wird nur wiedergegeben was Herrn Schwarz als Reiz Thema sieht.
    Wenn ich ohne Führerschein oder Versicherung Auto fahre ,weis ich dass ich etwas verbotenes machen und bei Kontrolle aus dem Verkehr gezogen werden , hier ist das ,das selbe ,keine Impfung kein Kindergarten ,sollte in Schulen genau so sein.
    Demokratisch eingeführte Regeln sind ein zu halten ,oder jeder Gebildete Mensch weis das es sonst Strafen ,Ausschlüsse oder andere Konsequenzen gibt. ganz normal
    n.b. welche Kindergartenleiterin (wahrscheinlich auch Impfgegnerin) gibt solche Interne Schreiben an die Presse??

    • hubertt

      Zum Glück ist das deine Meinung. Wie kann man ein sich nicht mit 12 Impfdosen bereichern lassen mit ohne Führerschein und Versicherung Auto fahren vergleichen. Die Frage ist hier eigentlich, weshalb es verboten ist sich nicht Zwangs-impfen zu lassen?
      -Die erste Zwangsmaßnahme wurde von Francesco De Lorenzo weil er sich nachweislich von der Pharmaindustrie bestechen ließ.
      -die nächste Zwangsmaßnahme wurde von ähnlichen Gaunern eingeführt um die Kinder mit 12 Impfungen zu traktieren, von denen einige nachweislich zu schlimmen Folgeschäden führen können.
      Und wo ist da die Demokratie? wenn die verlogenen Politiker vor der Wahl gegen eine Zwangsimpfung sind und danach eine 180 ° Wende machen.

  • exodus

    Wie kann man so beleidigend und respektlos schreiben! Bis jetzt war Ihnen der öffentliche Kindergarten – Kita aber
    gut genug und wurde ausgenützt.

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