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Die drohende Gefahr

Landesrat Arnold Schuler unterstützt die verschärften Zugangskriterien für Urlaub auf dem Bauernhof. Warum er dringend Handlungsbedarf sieht.

Tageszeitung: Herr Landesrat, der Bauernbund will die Zugangskriterien für Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe drastisch verschärfen (siehe https://www.tageszeitung.it/2019/08/11/verschaerfte-kriterien/). Sind Sie einverstanden?

Arnold Schuler: Ja, logisch. Bei der Ausarbeitung der Vorschläge war auch mein Amtsdirektor mit dabei. Es hat schon einige Diskussionen darüber gegeben – intern, aber auch mit dem Tourismus –, wo bei UaB die Grenze ist. Zudem ist im neuen Raumordnungsgesetz vorgesehen, dass man auf einem geschlossenen Hof 1.500 Kubikmeter bauen kann und es keine Aufteilung wie bisher – 1.000 Kubik Wohnkubatur plus 250 für UaB – gibt. Somit könnten plötzlich Situationen entstehen, dass jemand ein Höfchen kauft und theoretisch 1.500 Kubik für UaB daraus macht. Das kann aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen interessant sein, ist aber nicht im Sinne des Großen und Ganzen – weder im Sinne der Landwirtschaft noch des Tourismus. Deshalb muss man UaB klarer abgrenzen: Was heißt UaB, wer kann das betreiben und wer eben nicht?

Ist Urlaub auf dem Bauernhof in den letzten Jahren ausgeartet?

Man sieht halt vermehrt Situationen, die für ein Bild sorgen, das man so nicht haben will, weil es nicht im Sinne des Erfinders ist.

Was stört Sie besonders?

Man sollte die Sachen nicht auf den Kopf stellen: UaB ist ein Zuerwerb auf einem Hof. Der landwirtschaftliche Betrieb muss im Vordergrund stehen. Und um diesen Betrieb hat man UaB als Zuerwerb. UaB ist eine sehr erfolgreiche Entwicklung: Er hat durch die zusätzliche Wertschöpfung einen gewaltigen Einfluss auf die Erhaltung der Höfe. Dass wir heute noch so viele Familienbetriebe haben und keine großen Strukturen wie in anderen Ländern, ist ein ausgesprochener Glücksfall für das Land. Nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für das ganze Lokalgefüge. Wenn der ländliche Raum noch funktioniert, hat das ganz wesentlich mit dem Erhalt der kleinstrukturierten Landwirtschaft zu tun. Man darf aber nicht zulassen, dass das primäre Ziel UaB wird und Landwirtschaft nur noch soweit betrieben wird, dass man gerade noch darunter hineinfällt.

Teilweise haben UaB-Betriebe mit dem eigentlichen Ziel nichts mehr zu tun?

Eben. Dazu dient ja der Vorschlag, wonach die Landwirtschaft die primäre Tätigkeit sein muss und der Hof als landwirtschaftlicher Betrieb weiterhin als solcher besteht. Erst dann ist damit die Rechtfertigung verbunden, UaB zu betreiben. Man darf das nicht auf den Kopf stellen oder vermischen.

Soll die Kombination von UaB und einem Hotel verboten werden, wie vom Bauernbund gefordert?

Das ist das nächste Thema: Ein Hotelier kann Interesse haben, einen geschlossenen Hof zu kaufen und diesen mit seinem Hotel zu vermarkten. Das ist nicht der Sinn. Der Sinn ist: Wir wollen die landwirtschaftlichen Betriebe erhalten, indem UaB als Zuerwerb ermöglicht wird. Die genannte Änderung des Raumordnungsgesetzes wäre sehr gefährlich. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen: Passt auf, dass wir nicht eine Welle an Käufen von kleinen Höfen auslösen, wo dann in schönen Lagen die Kubatur maximal genutzt wird, um den Hof als UaB über andere Schienen mitzuvermarkten. Da möchten wir im Hinblick auf das Gesetz, das im nächsten Jahr kommen wird, vorbeugen. Aber wir möchten auch jetzt schon klarer abtrennen.

Hat man UaB auch durch zu wenige Kontrollen ausarten lassen? Der Bauernbund kritisiert, dass die Gemeinden ihrer Kontrollpflicht nicht nachkommen würden…

Das ist sicher so. Ich bin aber mit dem Vorschlag des Bauernbundes nicht einverstanden, dass das Land überall die Kontrollen machen soll. Das hat angefangen bei den konventionierten Wohnungen, ging weiter bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und jetzt sind wir bei UaB. Die Kontrollen sind ureigenste Aufgabe der Gemeinden. Ich bin ein Verfechter der Autonomie der Gemeinden. Das heißt dann aber auch Verantwortung in der Kontrolle. Wir werden darüber reden und Maßnahmen setzen müssen, dass die Gemeinden ihrer Kontrollpflicht nachkommen. Wenn die Gemeinden die Register führen, sind sie auch zuständig für die Kontrollen. Man kann nicht verlangen, dass das Land die Kontrollen übernimmt.

Wie kann man dann garantieren, dass die Gemeinden ihrer Kontrollpflicht nachkommen?

Über das werden wir noch reden. Aber wie gesagt: Wenn die Gemeinden die Zuständigkeit für Lizenzen usw. haben, kann die Kontrolltätigkeit nicht wieder auf das Land abgeschoben werden. Wer die Zuständigkeit hat, soll auch die Kontrollen machen.

Wann rechnen Sie mit einer Behandlung in der Landesregierung bzw. im Landtag?

Zurzeit sind die Beiträge ausgesetzt und wir werden die entsprechenden Kriterien neu aufstellen, aber dann vor allem auch die Kriterien für die Lizenzen wie UaB.

Nächstes Jahr oder noch heuer?

In den nächsten Monaten werden wir daran arbeiten – auf alle Fälle noch vor 2020.

Sollen die Neuerungen auch für bestehende Betriebe gelten oder nur für künftige?

Ich gehe davon aus, dass sie auch für bestehende Betriebe gelten müssen.

Wenn jemand schon heute neben einem Hotel auch UaB betreibt, soll er dies also demnächst nicht mehr tun dürfen?

Man muss sich sicher noch genauer anschauen, was man rechtlich umsetzen kann. Künftige Betriebe sind auf alle Fälle betroffen – und dann müssen wir schauen, wie wir mit bestehenden umgehen.

Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler sagt, Neuregelungen sollen nur für künftige UaB-Betriebe gelten…

Es wird nicht einfach werden, wenn jemand eine bereits bestehende Lizenz hat. Aber wir werden uns das anschauen und entsprechend bewerten.

Interview: Heinrich Schwarz

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