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Aufgeschobener Alarm

Die neue Regelung zu den Autositzen mit Alarmsignal für Kleinkinder wird aufgeschoben. Die SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard rät Eltern mit einem Kauf abzuwarten.

von Lisi Lang

Die neue Alarmpflicht für Kindersitze wird aufgeschoben: Mit 1. Juli hätte in Italien eigentlich eine neue Regelung greifen sollen, wonach alle Autositze für Kinder bis zu vier Jahren mit Alarmsignal ausgestattet werden müssen. Im Oktober vergangenen Jahres wurde dieses Gesetz genehmigt. Das Parlament hat damit auf mehrere Todesfälle von Kleinkindern reagiert, die im Auto zurückgelassen und dann „vergessen“ wurden.

Fest steht nun aber, dass dieses neue Gesetz mit 1. Juli sicher nicht greifen wird und demnach auch keine Strafen ausgestellt werden dürfen. „Diese Woche wurde ein Aufschub bis zum 22. Juli beschlossen“, erklärt die SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard. Dieser Aufschub wird nun auch im Amtsblatt der Republik veröffentlicht.

Auch wird das Innenministerium ein Schreiben an sämtliche Einheiten verschicken, dass das Inkrafttreten der Regelung aufgeschoben wurde und demnach keine Strafen ausgestellt werden dürfen. „Die Situation war bisher recht unklar und daher haben viele Eltern befürchtet, dass Strafen fällig werden könnten, sollten sie keinen neuen Kindersitz kaufen bzw. ihren nachrüsten“, weiß die Kammerabgeordnete.

Diese neue Regelung wird mit Anfang Juli aber nicht greifen, da die Grundlagen dafür noch nicht vollständig gegeben sind. Die EU-Kommission hat nämlich Ende April Anmerkungen zum Dekret des neuen Gesetzes eingereicht. „Diese Einwände müssen nun erst geklärt werden, es sind noch einige Punkte offen“, weiß Renate Gebhard. Auch fehlt noch das Gutachten der zuständigen Kommission des Staatsrates, welches nötig ist, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Die SVP-Parlamentarierin geht davon aus, dass der Start dieses neuen Gesetzes auch nach dem 22. Juli noch einmal verschoben wird: „Es sind einfach noch zu viele Punkte unklar“, so Renate Gebhard. Zudem müsse man den Eltern genügend Zeit geben, sich auf die neue Vorschrift vorzubereiten.

Renate Gebhard rät den Eltern vorerst keinen neuen Kindersitz zu kaufen bzw. mit dieser Kaufentscheidung abzuwarten, bis sämtliche Details geklärt sind. „Die technischen Kriterien sind noch nicht klar und um einen Fehlkauf zu vermeiden, ist es einfach besser, noch abzuwarten“, erklärt die Kammerabgeordnete.

Wer seinen Kindersitz nicht nachrüstet bzw. künftig ohne vorgeschriebenen Alarm unterwegs ist, muss mit einer Geldstrafe zwischen 83 und 323 Euro und einem Abzug von fünf Führerscheinpunkten rechnen. Bei erneuter Zuwiderhandlung innerhalb von zwei Jahren muss man mit einem zeitweiligen Führerscheinentzug von 15 Tagen bis zu zwei Monaten rechnen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • meinemeinung

    etwas besseres habt Ihr nicht im Kopf??
    welcher Industrieller wir hier unterstützt oder wer verdient alles daran??
    Familie werden gezwungen Neue Kindersitze in kürzester Zeit zu kaufen ob man will oder nicht ob Geld vorhanden oder nicht ,das sind unsere Ver(t)räter im Parlament.

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