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Das Hammer-Urteil

Gottlieb Taschler auf dem Gerichtsplatz in Bozen

Gottlieb und Daniel Taschler sowie der Sportarzt Michele Ferrari werden im zweiten Berufungsverfahren vom Doping-Vorwurf freigesprochen.

Von Thomas Vikoler

Die Verjährung stand im Raum (weil bereits vor einem Jahr eingetreten), nicht unbedingt das, was das Oberlandesgericht Trient am Freitagnachmittag kurz nach 16.00 Uhr verkündete: Alle Angeklagten, der frühere Antholzer Biathlon-Papst Gottlieb Taschler, dessen Sohn Daniel und der Sportarzt Michele Ferrari werden vom Vorwurf des Wettkampf-Dopings bzw. der Beihilfe dazu freigesprochen.

Weil keine Straftat vorliegt.

„Das ist sensationell“, jubilierte Taschler-Anwalt Flavio Moccia. Er hatte sich in sein Plädoyer am Vormittag derart hineingesteigert, dass er dabei einen Zahn verlor und verschluckte.

Es handelt sich tatsächlich um eine unerwartete Kehre in dem Dopingfall, zu dem es am Landesgericht und am Oberlandesgericht Bozen jeweils Schuldsprüche gab.

Gottlieb Taschler wurde dort zu einem Jahr Haft verurteilt, weil er seinem Sohn Daniel (neun Monate Haft) eine EPO-Kur bei seinem früheren Sportarzt Michele Ferrari vermittelt haben soll. Ferrari erhielt eineinhalb Jahre Haft und Berufsverbot für die Dauer der Haftstrafe.

Die Kassation hob das zweitinstanzliche Urteil im Juni 2018 auf – mit drei Hinweisen: Das Oberlandesgericht Trient müsse klären, ob die Abhörungen im Camper Ferraris rechtens waren, mit wem Gottlieb Taschler in Tateinheit gehandelt habe und wann eine Verjährung eintreten würde.

Letztere Frage stellte sich das Gericht nicht, denn sie erklärte die wanzengestützten Abhörungen im Camper für nicht rechtskonform. Anders ist es nicht zu erklären, dass alle drei Angeklagten voll freigesprochen wurden. Die übrigen (Telefon)Abhörungen reichten offenbar nicht, um die Taschlers und Ferrari schuldig zu sprechen. Bei einerHausdurchsuchung in Antholz wurde nach einer medialen Vorwarnung nichts gefunden.

Aus den (laut Urteil nicht verwendbaren) Camper-Abhörungen geht ziemlich eindeutig hervor, dass Ferrari Daniel Taschler in Doping-Praktiken einweist. Auch wenn das Wort EPO dabei nicht fällt.

Mit dem Freispruch entfallen auch alle Nebenstrafen, darunter die Gottlieb Taschlers Sperre als Sportfunktionär.

Der Fall dürfte damit aber nicht abgeschlossen sein. Die Generalstaatsanwaltschaft, die gestern die Erklärung der Verjährung der Straftat und die Bestätigung einer Schadensersatzzahlung an die Nebenklägerin WADA beantragte, wird aller Voraussicht nach Kassationsbeschwerde einlegen. Auch die Welt-Antidoping-Agentur.

Bestätigt die Kassation in rund einem halben Jahr den gestrigen Freispruch, wären die Taschlers und Ferrari voll rehabilitiert.

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