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Mit harter Hand

In Südtirol wurden bereits 82 Autos mit ausländischer Kenntafel beschlagnahmt. In Österreich und Deutschland gelten die strengen Bestimmungen allerdings schon lange.

Das römische Sicherheitsdekret sieht ein Fahrverbot für jene Fahrzeuglenker vor, die auf dem Staatsgebiet mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug zirkulieren und dabei seit mehr als 60 Tagen ihren Wohnsitz in Italien haben.

Laut dem Regierungskommissariat wurden seit Inkrafttreten des Salvini-Dekretes in Südtirol bereits gegenüber 37 italienischen und 45 ausländischen Staatsbürgern Strafen verhängt. Den Betroffenen wurde gleichzeitig das Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen entzogen. Dies geht aus einer Anfrage der Freiheitlichen Ulli Mair hervor.

Die Bemühungen der römischen SVP-Parlamentarier in dieser Angelegenheit scheinen nicht zum Erfolg zu führen. Im Ausland, zum Beispiel in Österreich und Deutschland, gelte bereits seit Jahren dieselbe Pflicht, erklärt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Südtiroler, die sich regelmäßig im Ausland aufhalten und dort einen Wohnsitz haben, können sich allerdings im Meldeamt der Auslandsitaliener registrieren, um weiterhin mit dem ausländischen Fahrzeug in Südtirol verkehren zu können. (mat)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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