Du befindest dich hier: Home » Wirtschaft » Keine gläserne Beamten

Keine gläserne Beamten


Aufatmen bei Südtirols 50.000 Beamten: Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass nur mehr die General-, Ressort- und Abteilungsdirektoren ihr Einkommen im Internet veröffentlichen müssen.

von Matthias Kofler

Der römische Verfassungsgerichtshof hat mit dem Urteil Nr. 20/2019 die Pflicht zur Veröffentlichung der persönlichen Einkommens- und Vermögenslage für Beamte gekippt.

Eine solche Veröffentlichungspflicht war 2013 von der italienischen Regierung als Instrument zur Bekämpfung der Korruption eingeführt und dann umgehend angefochten worden. Demnach hätten alle öffentlichen Bediensteten – in Südtirol sind das gut 50.000 Personen – im Netz Einkommen, Besitztum (Wohnungen, Autos) und Gesellschaftsbeteiligungen publizieren müssen, so wie es bei den Politikern der Fall ist. Laut dem Verfassungsgericht verstößt diese Bestimmung jedoch gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Somit gilt die Pflicht nur mehr für bestimmte Spitzenbeamte, etwa für General-, Ressort- und Abteilungsdirektoren.

Der Verfassungsexperte Karl Zeller erklärt, dass das Urteil auch für Südtirol gilt, da das Land keine Kompetenz im Bereich der Privacy hat. „Die Spitzenbeamten müssen demnach, gleich wie die Politiker, ihr Einkommen und ihre Spesenvergütung aus öffentlichen Mitteln veröffentlichen, nicht aber ihr privates Vermögen und andere Einkommen“, fasst Zeller das Urteil zusammen. Für alle anderen Staats- und Landesbediensteten müsse die Materie nun neu geregelt werden.

Zwar war die mittlerweile für verfassungswidrig erklärte Veröffentlichungspflicht der Einkommens- und Vermögenslage für alle Beamten seit 2013 in Kraft. In Südtirol wurde sie bislang aber nicht umgesetzt, da man den Rekurs vor dem Verfassungsgericht abwartete. In der vergangenen Legislaturperiode haben die Abgeordneten Andreas Pöder und Elena Artioli mit einem Beschlussantrag versucht, das Land zur Umsetzung der staatlichen Bestimmungen zu verpflichten. Der Vorstoß im Landtag scheiterte aber am Widerstand der Mehrheit.

„Das Urteil des Verfassungsgerichts stellt nun klar, dass die Anforderungen an die Transparenz und damit die Erkennbarkeit von Informationen mit dem Schutz personenbezogener Daten verbunden werden müssen“, erläutert der Generalsekretär des Landes, Eros Magnago. Die Transparenz müsse im Einklang mit der Angemessenheit und mit dem konkreten Nutzen, den diese Informationen erzeugen, stehen. „Sicherlich trägt eine große Datenmenge nicht zur Lesbarkeit und Urteilsfähigkeit der Bürger bei“, ist Magnago überzeugt. Im Wesentlichen bleiben die Verpflichtungen zur Veröffentlichung der Einkommens- und Vermögenslage bestehen. Sie sind aber auf Politiker und auf jene Spitzenbeamte beschränkt, bei denen es einen politischen Ermessensspielraum gibt.

Laut Magnago gilt die Pflicht nicht für die Amtsdirektoren, da diese im Zuge eines von einer Technikerkommission geleiteten Wettbewerbs angestellt werden. Sehr wohl ihr Einkommen und Vermögen veröffentlichen müssen hingegen der Generalsekretär, die Generaldirektoren und die Ressortleiter. Auch die Abteilungsdirektoren sind von der Veröffentlichungspflicht nicht befreit, da sie von der Landesregierung ausgesucht werden, und zwar aus einem Pool von mindestens drei Kandidaten, die zuvor von einer technischen Kommission für geeignet erklärt wurden.

Der stellvertretende Generalsekretär des Landes, Thomas Mathà, begrüßt das römische Urteil – auch wenn er sein Einkommen weiterhin publizieren muss. „Die Beamten sind genauso Angestellte wie jene in der Privatwirtschaft. Ihre Gehälter liegen jedoch nicht im Ermessen der Firmenchefs, sondern sind auf den Euro genau per Gesetz und Kollektivvertrag vorausbestimmt. Wenn man das Einkommen eines Beamten wissen will, kann man einfach die entsprechenden Gesetze nachlesen, ohne dass jeder sein Einkommen eigens im Internet veröffentlichen muss“, so Thomas Mathà.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen