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Rauchen verboten?

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Die Regierung plant mehrere Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung. Unter anderem ein totales Rauchverbot, Tempo 150 auf dreispurigen Autobahnen, ein Verbot von Pferdekutschen – und jede Menge neue Rechte für Radfahrer.

von Heinrich Schwarz

Seit die neue Regierung von Lega und 5-Sterne-Bewegung im Amt ist, gab es bereits mehrere Änderungen der Straßenverkehrsordnung, die in verschiedene Sammelgesetze eingebaut wurden. So etwa das Verbot, ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu fahren, das per Salvini-Dekret eingeführt wurde.

Jetzt arbeitet die Regierungsmehrheit an einem eigenen, umfangreichen Gesetz zur Abänderung der Straßenverkehrsordnung. Im aktuellen Entwurf, der als Diskussionsgrundlage in der Transportkommission der Abgeordnetenkammer aufliegt, sind einige interessante und weitreichende Pläne enthalten. So soll ein totales Rauchverbot während des Fahrens eingeführt werden – nach dem Vorbild des Handyverbotes. Gleichzeitig sollen die entsprechenden Strafen bei Verstößen angehoben werden.

Ein anderer Punkt dürfte regelmäßige Autobahn-Fahrer freuen – zumindest jene außerhalb unserer Region: Das Geschwindigkeitslimit auf dreispurigen Autobahnen soll auf 150 Stundenkilometer angehoben werden. Als Voraussetzung wird auch das Vorhandensein einer Geschwindigkeitserfassung über das sogenannte Tutor-System genannt. Und: Die Anzahl der Unfälle muss in den vorhergehenden Jahren rückläufig gewesen sein.

Der Entwurf sieht außerdem mehr reservierte Parkplätze für schwangere Frauen und Familien mit Kleinkindern vor.

In Südtirol dürfte ein Vorschlag der Tierschützerin Michela Vittoria Brambilla (Forza Italia), der von der 5-Sterne-Bewegung unterstützt wird, für Diskussionen sorgen: Die Nutzung von Tieren zum Ziehen von Fahrzeugen soll verboten werden. Das wäre das Aus für Pferdekutschen zu touristischen Zwecken. Auf Druck der Lega soll es für Schlitten auf Schnee eine Ausnahme geben.

Für Radfahrer haben die Pläne von Lega und 5-Sterne-Bewegung eine Vielzahl an Neuerungen parat:

So sollen Radfahrer in bewohnten Gebieten, wo Tempolimit 30 gilt, auch in die Gegenrichtung fahren dürfen. Und zwar unabhängig der Fahrbahnbreite. Diese Maßnahme sei in Europa bereits getestet worden. Laut Studien führe sie nicht zu einer Zunahme des Unfallrisikos. Die Gemeinden sollen entscheiden können, auf welchen Straßen Radfahrer in die Gegenrichtung fahren dürfen.

Vor Ampeln sollen Radfahrer Vorfahrt haben. Konkret sollen sie nicht mehr gezwungen sein, sich an Ampeln und auch an Kreuzungen hinter den bereits wartenden Autos einzureihen. In Ländern wie den Niederlanden sei dies bereits vorgesehen. Für Fahrräder soll vor Ampeln und Stop-Schildern ein eigener Anhalte-Bereich eingezeichnet werden können.

Weiters: Radfahrer sollen auf den reservierten Fahrspuren für Busse und Taxis fahren dürfen.

Einige Abgeordnete der Regierungsmehrheit machen sich aber auch stark dafür, dass für Radfahrer eine Helmpflicht eingeführt wird, wobei der Ankauf finanziell gefördert werden soll.

Erstmals Einzug in die Straßenverkehrsordnung finden sollen Skateboards, Roller, Hoverboards usw. mit entsprechenden Regeln für deren Nutzer.

Derzeit finden in der Transportkommission der Abgeordnetenkammer die Anhörungen von Experten zu den vorgeschlagenen Neuerungen statt. Beschlossen ist noch nichts. In den nächsten Wochen soll der endgültige Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, der dem Parlament zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wird.

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