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„Ein Blackout“

Alexandra Riffeser und Johnny Beutel

Der Psychiatrie-Star Reinhard Haller wird nun doch nicht Gutachter im Beweissicherungsverfahren zur Klärung der Zurechnungsfähigkeit von Johannes Beutel. Beutels Verteidiger sagen, ihr Mandant habe ein „Blackout“ gehabt.

Von Thomas Vikoler

Gerichtsgutachten sind eine auch juristisch heikle Angelegenheit. Besonders wenn es um die Klärung des Geisteszustandes zum Tatzeitpunkt geht. Weil Richter keine Psychiater sind, beauftragen sie solche, um die Zurechnungsfähigkeit/Unzurechnungsfähigkeit eine Beschuldigten zu klären.

Das wird auch im Mordverfahren gegen den 38-jährigen Johannes Beutel so sein. Beutels neue Vertrauensverteidiger Alessandro Tonon und Marco Ferretti haben an Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler formell einen Antrag auf Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens zur Klärung der Zurechnungsfähigkeit gestellt.

Wie vergangene Woche berichtet, sollte der österreichische Star-Psychiater und Buchautor Reinhard Haller diese Aufgabe übernehmen. Auf den ersten Blick eine ideale Besetzung: Haller sieht, wie in seinem jüngsten Buch ausgeführt, die Kränkung als „die Wurzel allen kriminellen Verhaltens“. Eine Kränkung ist der mutmaßliche Auslöser der Bluttat von Gratsch bei Meran: Johannes Beutel hat gestanden, am 24. September seine Lebensgefährtin Alexandra Rifesser mit einem Messer erstochen zu haben. Mit 43 Messerstichen, wie die Autopsie ergab. Dies, nachdem ihn, so Beutel in seinem neunseitigen Geständnis, seine Partnerin schwer beleidigt habe („Du Psycho“).

Doch Reinhard Haller wird Beutel nicht begutachten. Der Star-Psychiater ist „territorial unvereinbar“, wie man den Vorbehalt von Richter Michaeler umschreiben könnte. Sowohl Haller als auch Beutel sind Vorarlberger. Ob rein juristisch keine Inkompatibilität besteht, könnte der Eindruck entstehen, dass ein Vorarlberger den anderen über ein Gutachten von einer lebenslänglichen Haftstrafe bewahren könnte.

In der Wissenschaft dürfte die Herkunft eines Untersuchungsobjekts eigentlich keine Rolle spielen (was wäre wenn ein Südtiroler Psychiater einen Landsmann begutachtet?). Doch in einem Strafverfahren ist ein Einwand seitens der Verteidigung schnell formuliert und könnte Richter und (eventuell) Geschworene beeinflussen.

Deshalb ist der Voruntersuchungsrichter nun auf der Suche nach einem anderen Gutachter als Reinhard Haller. Keine einfache Angelegenheit, denn es gibt hierzulande wenige als Gutachter vereidigte Psychiater, welche die Sprache des beschuldigten Johannes Beutel sprechen. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Verteidigung für das Beweissicherungsverfahren aller Voraussicht nach auf einen bekannten Universitätsprofessor zurückgreifen wird.

Ein ungleiches Duell wäre zu vermeiden.

Indes spricht Neo-Verteidiger Marco Ferretti über einen Besuch bei seinem Mandanten im Bozner Gefängnis.

Johannes Beutel sei von dem Geschehenen stark gezeichnet und habe nichts Gewalttätiges an sich. Auch deshalb ist Ferretti davon überzeugt, dass er aus einem Impuls gehandelt habe, der sich nur medizinisch klären lasse: „Es war ein Blackout eines Mannes, der die Stunden vor der Tat in absoluter Ausgeglichenheit verbracht hat“.

 

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