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„Skandalöses Urteil“

Sven Knoll

Als skandalös und beschämend bezeichnet Sven Knoll das Urteil des Verfassungsgerichtshofes, wonach in Italien alle Ortsnamen italienisch sein müssen.

Als skandalös und beschämend bezeichnet die Süd-Tiroler Freiheit das Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes, wonach in Italien alle Ortsnamen italienisch sein müssen, um „die Vorherrschaft der italienischen Sprache nicht infrage zu stellen“.

Einsprachig nicht-italienische Ortsnamen sind demnach verboten.

Der Verfassungsgerichtshof mache sich damit zum Vollstrecker des italienischen Nationalismus und führt Südtirol deutlich vor Augen, was man von Italien zu erwarten hat, so Sven Knoll in einer Aussendung.

In Welschtirol hatte sich eine neue Gemeinde gebildet, die den ladinischen Namen „Sèn Jan“ führen wollte.

Italienische Nationalisten hatten dagegen geklagt und gefordert, dass die Gemeinde auch „San Giovanni“ heißen müsse.

„Das nun erfolgte Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofs ist ein Angriff auf die Minderheitenrechte und ignoriert vollkommen die Tatsache, dass es weder in Süd-Tirol noch in Italien flächendeckend italienische Ortsnamen gibt. Im Aostatal sind beispielsweise alle Ortsnamen (mit Ausnahme der Stadt Aosta) einsprachig französisch. Auch im Friaul sind Gemeindenamen wie „Comeglians“ nicht italienisch sonder friaulisch“, schreibt Sven Knoll.

Der Verfassungsgerichtshof stelle mit einer „abgeschmackten Überheblichkeit“ die italienische Kultur über die anderen Kulturen und setze sich nicht nur über wissenschaftliche Erkenntnisse hinweg, sondern ignoriereauch alle internationalen Empfehlungen im Umgang mit Ortsnamen in Minderheitengebieten. Das sei Sprachimperialismus in Reinform, so der Ortsnamenexperte Cristian Kollmann.

Die Süd-Tiroler Freiheit sieht sich in ihrer Haltung bestätigt, dass nur eine Abschaffung der faschistischen Ortsnamendekrete zu einer Lösung der Ortsnamenfrage in Süd-Tirol führen kann. Faschistische Ortsnamen seien kein Kulturgut, sondern ein Kulturverbrechen!

Die Süd-Tiroler Antwort auf das skandalöse Urteil des italienischen Verfassungsgerichtshofes könne nur Verweigerung lauten, so der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll.

Niemand könne Südtirol dazu zwingen, faschistische Ortsnamen zu verwenden. „Wenn in der Tourismuswerbung, auf Landkarten, Publikationen und im Sprachgebrauch die faschistischen Ortsnamen einfach nicht mehr verwendet werden, dann werden sie von ganz alleine verschwinden ─ zuerst im Gebrauch und dann auch amtlich“, so Knoll.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (11)

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  • george

    Seht ihr, was ihr anstellt mit eurer Einstellung. Und mit Salvini und Lega, die inzwischen auch verschiedene Südtiroler so innig anbeten, wird es noch schlimmer kommen.

  • saustall_kritiker

    Diese Urteil muss von den großverdienenden Richtern wohl sehr oberflächlich gefällt worden sein. Denn z.B. im Aostatal gibts genügend Orte, für die es keine ital. Übrsetzung gibt. Was wollen sie da tun? Man sieht und weiß: Ein Urteil gilt immer nur in dem vorliegenden Einzelfall. Es halt also mit Südtirols faschistischen Übersetzungen schon gar nix zu tun, da diese nicht Gegenstand des Urteils sind. Man weiß, dass Herr Urzì kein Jurist ist, sondern nur ein oberflächlicher Schreier 🙂

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