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Geleimter Unternehmer

Foto: LPA

Wie sich ein Brunecker Unternehmer bei einem geplanten Fotovoltaik-Projekt in der Provinz Udine 100.000 Euro abknöpfen ließ. Und nun im Betrugsprozess am Landesgericht als Zivilpartei auftritt.

Von Thomas Vikoler

Eine Sicherstellung ist nicht zwangsläufig eine Sicherstellung.

Das musste ein Brunecker Energie-Unternehmer feststellen, der sich in einem Fotovoltaik-Projekt in San Giorgio di Nogaro, Provinz Udine, engagierte.

Am Ende behauptete der Verantwortliche der Firma aus Neapel, welche die Bürgschaft vermeintlich geleistet hatte (Fin Aurea SpA), nie im Kontakt mit einer Firma namens Swift Srl aus San Giorgio di Nogaro gestanden zu haben. Und auch nicht 3.000 Euro Prämie kassiert zu haben.

Was war passiert?

Der Brunecker Unternehmer schloss am 26. Jänner 2012 mit der Firma Swift eine Vereinbarung. Gegen einen Vorschuss für die notwendigen Arbeiten in der Höhe von 100.000 Euro sollte Swift das Oberflächenrecht bzw. die Dachflächen für die Errichtung einer Fotovoltaik-Anlage in San Giorgio di Nogaro bereitstellen.

Der Brunecker Unternehmer zahlte bei Unterzeichnung der Vereinbarung per Zirkularscheck die vereinbarten 100.000 Euro, Swift präsentierte dafür als Sicherstellung die genannte Bürgschaft.

Sehr bald stellte sich heraus, dass die Firma aus Udine die vertragliche Vereinbarung nicht erfüllen konnte. Nicht nur das: Einen Teil der Gebäude, auf dem die Fotovoltaik-Platten hätten aufgestellt werden, verkaufte sie an einen Dritten.

Und die Bürgschaft erwies sich als nicht einlösbar.

Am Dienstag begann am Landesgericht der Strafprozess zu diesem kuriosen Betrugsfall: Angeklagt sind S.R., 46, die gesetzliche Vertreterin von Swift, ein 40-jähriger Berater aus Vittorio Veneto, M.A., und – wegen Begünstigung – R.C., der 59-jährige Verantwortliche der Fin Aurea SpA aus Neapel. Der Brunecker Unternehmer hat sich über den Anwalt Meinhard Durnwalder als Zivilpartei in das Verfahren eingelassen.

Grundlage für die Anklage bildet ein Urteil des Bozner Zivilgerichts aus dem Jahre 2016, mit dem die Firma Swift zur Zahlung der 100.000 Euro – plus 12.000 Euro Prozessspesen – verurteilt worden war. Swift hat freilich Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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