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Der Wasser-Bonus

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Rund 5.000 Familien in Südtirol können ab 1. Juli um den neuen Wasser-Bonus ansuchen.

Der Steuerdienst CAAF des AGB/CGIL teilt mit, dass es ab 1. Juli 2018 möglich ist, um den Wasser-Bonus anzusuchen – und zwar mit den selben Modalitäten, die für den Bonus für Strom und Gas gelten.

„Es handelt sich hierbei um einen Preisnachlass bei der Wasserrechnung, der für Familien mit niederem Einkommen vorgesehen ist. In Südtirol betrifft dies rund 5.000 Personen bzw. Familien“, erklärt der Steuerdienst.

Den Wasser-Bonus können Personen beanspruchen, deren ISEE-Indikator nicht über 8.107,50 Euro liegt. Bei Familien mit mehr als drei zu Lasten lebenden Kindern darf der ISEE- Indikator nicht über 20.000 Euro liegen. Der Wasser-Bonus kann auch bei gemeinsamen Wasseranschlüssen, wie etwa in einem Kondominium, beansprucht werden.

Der Wasser-Bonus bringt einen Preisnachlass bei der Wasserrechnung für Familien mit niederem Einkommen mit sich. Dieser entspricht in etwa dem Betrag für 18,25 Kubikmeter jährlich. Dies entspricht 50 Liter Wasser täglich, dem gesetzlich vorgesehenen Minimum für die persönlichen Bedürfnisse eines jeden Familienmitglieds.

Wie der Direktor des CAAF, Marco Pirolo, erklärt, können Familien und Personen, die bereits Anrecht auf den Gas- und Strombonus haben, den Wasser-Bonus automatisch beanspruchen, indem sie das entsprechende Gesuch an die jeweilige Gemeindeverwaltung stellen. In der Gemeinde Bozen kann dieses Gesuch in den Bürgerzentren gestellt werden.

Die Gesuche für den Bonus können ab 1. Juli 2018 gestellt werden und gelten rückwirkend ab 1. Jänner 2018.

„Wer noch nicht im Besitz der ISEE-Berechnung ist, kann sich hierfür an den Steuerdienst wenden“, so Pirolo.

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