Du befindest dich hier: Home » News » Arnos Omnibus

Arnos Omnibus

Streuhotels (mit Frühstück), Musikschulen und Seilbahnen: Welche Neurungen die Landesregierung ins jüngste Sammelgesetz gepackt hat.

Es ist Arno Kompatschers Lieblings-„Spielzeug“: Zum wiederholten Mal hat der Landeshauptmann einen Sammelgesetzentwurf erarbeitet, der 60 Gesetzesänderungen in 30 verschiedenen Sachbereichen beinhaltet. „Wir haben vereinbart, notwendige und dringende Gesetzesänderungen, Korrekturen und Präzisierungen nicht mehr in das Haushaltsgesetz zu schreiben. Auch weil sie in diesem Fall vom Finanzausschuss des Landtages geprüft werden müssten“, begründet Kompatscher die Vorgehensweise. Dafür habe man einen Sammelgesetzentwurf vorgelegt und diesen in vier Abschnitte unterteilt, die den Zuständigkeitsbereichen der vier Landtagsausschüsse entsprächen. Damit wolle man zur Verbesserung des Gesetzgebungsverfahrens beitragen und den Ausschüssen genügend Zeit für ihre Arbeit lassen.

Neben einer Reihe verwaltungstechnischer Regelungen und rechtlicher Präzisierungen beinhaltet der 62 Artikel umfassende Entwurf auch einige Neuerungen. So soll im Bereich Fremdenverkehr und Gastgewerbe die Betriebsart „Streuhotel“ neu eingeführt werden. Darunter fallen Beherbergungsbetriebe, die nicht als Gasthof oder Hotel geführt werden, sondern sich aus einzelnen oder mehreren Zimmern oder Wohneinheiten zusammensetzen, die in historischen Stadt- oder Dorfzentren gemeinsam touristisch beworben und angeboten werden. Vorausgesetzt wird, dass solche Streuhotels über ein gemeinsames Hauptgebäude verfügen, die einzelnen Zimmer maximal 300 Meter vom Hauptgebäude entfernt sind und zumindest Frühstück angeboten wird.

Im Bereich Handel wird im Zusammenhang mit den Bestimmungen zum Qualitätszeichen die Beauftragung der Kontrollstelle geregelt. Was die Zulassungsverfahren für neue große Seilbahnanlagen angeht, soll künftig neben dem Umweltgutachten auch ein sozioökonomisches Gutachten eingeholt werden.

Was die Schulbauten betrifft, soll die Zuständigkeit für die Musikschulen von den Gemeinden ans Land übergehen. Bei der Arzneimittelversorgung wird die Landesförderung für Landapotheken auch auf die kleineren Apotheken auf dem Land mit Medikamentenausgabestelle ausgedehnt sowie den Gemeinden die Übernahme von Miet- und Betriebskosten für Räumlichkeiten zur Medikamentenausgabe ermöglicht. Auch will die Landesregierung Menschen, die in betreuten Wohnungen Aufnahme finden, von der Gemeindeimmobiliensteuer auf deren Erstwohnung befreien. Im Bereich der Energieeinsparung will die Landesregierung künftig auch Klimaschutzmaßnahmen fördern. Zudem soll über den Omnibus die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst durch die Einführung flexiblen Arbeitens weiter verbessert werden.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (3)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • hoi_du

    … und was nützen Landesgesetze welche Befreiungen und Begünstigungen von der GIS vorsehen, wenn die Gemeinden GIS-Verordnungen erlassen, welche die Inanspruchnahme unmöglich machen … und unsere Landesregierung als Kontrollorgan der Gemeinden hier nichts unternimmt ?
    Konkret kann laut Landesgesetz für unbenutzte und ein unbenutzbare Gebäude die Steuergrundlage um 50% reduziert werden. Viele, wenn nicht sogar alle Gemeinden verlangen jedoch als Nachweis eine Unbewohnbarkeitserklärung, diese gibt es jedoch nur für Wohnungen und nicht für sonstige Gebäude …

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen