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Die Spar-Vorgaben

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Mit Maßnahmen bei Personal, Fuhrpark, EDV und Immobilien will die Landesregierung die öffentlichen Ausgaben eindämmen.

von Heinrich Schwarz

Das Land hat ein immer größer werdendes Problem: Die laufenden Ausgaben steigen an und schränken den Spielraum für Investitionen ein. Um die öffentlichen Ausgaben einzudämmen, hat die Landesregierung jetzt einige Maßnahmen genehmigt.

Bis zum März 2019 müssen die Verantwortlichen einen Bericht über die ergriffenen Maßnahmen und die erzielten Ergebnisse an die Generaldirektion übermitteln. Die Ergebnisse sind ein Indikator für die Ergebniszulage der Führungskräfte.

Einige Details:

Bei Pensionierungen können die frei werdenden Stellen nur nachbesetzt werden, wenn die betroffenen Abteilungen eine begründete Personalbedarfserhebung und –planung vorlegen und diese vom Generaldirektor positiv begutachtet werden.

Einzelplatzdrucker sind nur mehr in Ausnahmefällen zulässig und sollen weiterhin durch im Netz verbundene Multifunktionsdrucker ersetzt werden. Eventuell noch vorhandene Faxgeräte samt den Leitungen müssen innerhalb 2018 endgültig außer Betrieb gesetzt werden, falls sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

ALLE WEITEREN DETAILS LESEN SIE IN DER DONNERSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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