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Übergangenes Gesetz

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Kinder ohne abgegebenen Impfzettel dürften ab sofort nicht mehr Kindergarten und Kleinkindbetreuung besuchen. Doch das Land leistet der staatlichen Vorschrift nicht Folge.

von Heinrich Schwarz

Die zuständigen Politiker weichen auf die heiklen Fragen zur korrekten Umsetzung des staatlichen Impfdekretes aus. Bildungslandesrat Philipp Achammer sagt nur soviel: „Wir bitten die Eltern nach wie vor inständig darum, den Kindergärten und Kleinkindbetreuungs-Einrichtungen irgendetwas abzugeben.“

Tatsache ist, dass in Südtirol bisher keine Kinder ausgeschlossen wurden – obwohl der Staat dies vorschreiben würde.

Laut einem Rundschreiben des Gesundheitsministeriums vom 1. September müssen die Kinder, für die noch keine Impfdokumentation (Brief des Sanitätsbetriebes oder Eigenerklärung) abgegeben wurde, ab dem 12. September von den Strukturen ausgeschlossen werden.

Es steht außer Zweifel, dass die Dokumentation in Südtirol häufig nicht abgegeben wurde.

Offiziell sagt es niemand, doch aus dem Umfeld der Landesregierung ist zu vernehmen: Die Kindergärten und Einrichtungen der Kleinkindbetreuung werden angehalten, kein Kind auszuschließen. Auch werde man alles dafür tun, damit es im gesamten heurigen Schuljahr zu keinen Ausschlüssen kommt. Dabei ist den Verantwortlichen bewusst, dass man gegen nationale Bestimmungen verstößt.

MEHR ZU DIESEM THEMA IN DER DONNERSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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