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Tolpeits Rechnung

Cleto Tolpeit am Dienstag im Gerichtspalast in Bozen

Cleto Tolpeit im Gerichtspalast in Bozen

Cleto Tolpeit, der mutmaßliche Muttermörder aus St. Lorenzen ist am Sonntag überraschend vom Bozner Gefängnis in die Haftanstalt von Görz verlegt worden. Zum Schutz seiner physischen Unversehrtheit. Es gibt neue Hinweise auf eine Planung der Tat.

Von Thomas Vikoler

An Wochenenden sind Gefängniswärter normalerweise nicht sehr beschäftigt, in diesem Fall mussten sie aber auf Anordnung der Gefängnisleitung Außendienst leisten. Nämlich: Den Transport des U-Häftlings Cleto Tolpeit, 45, in die Haftanstalt von Görz/Gorizia.

Tolpeit wurde am vergangenen Sonntag kurzfristig und unangekündigt (nicht einmal seine Verteidiger Flavio Moccia und Angelo Polo wussten davon) vom Bozner Gefängnis ins Friaul verlegt. Begründung: Die persönliche Sicherheit des Häftlings, seine physische Unversehrtheit, müsse sichergestellt werden.

Diese Entscheidung der Bozner Gefängnisverwaltung hängt offenbar mit einer Daten-Angabe Tolpeits bei seiner Einlieferung ins Bozner Gefängnis am Abend des 24. Jänners zusammen. Der Maler aus St. Lorenzen hatte zuvor gegenüber den Ermittlern gestanden, seine 86-jährige Mutter Irma Denicolò in der gemeinsam bewohnten Wohnung an der Pustertaler Staatsstraße ermordet zu haben. Mit mehr als 20 Messerstichen, wie die Autopsie später ergab.

Den Verteidigern kommt die Verlegung ihres Mandanten nicht gerade gelegen: Psychiater Carlo Robotti und Psychologin Giulia Capra, die beiden von ihnen ernannten psychiatrischen Gutachter, hätten Tolpeit gerade gestern im Bozner Gefängnis besuchen sollen, nun müssen sie die Reise nach Görz antreten. Ebenso Co-Verteidiger Angelo Polo, der den Häftling an seinem neuen Aufenthaltsort besuchen wird.

Inzwischen gibt es einen neuen Hinweis darauf, dass Cleto Tolpeit die Bluttat geplant hat. Beim Verhör mit Staatsanwältin Luisa Mosna kurz nach seiner Festnahme hatte er erklärt, er habe bereits früher daran gedacht, seine Mutter umzubringen. Dem Sohn war es laut eigenen Angaben zu eng, zusammen mit ihr in einer Wohnung zu leben.

Nun wird ein neues Detail aus dem Verhör bekannt: Tolpeit soll erklärt haben, er werde wegen des Mordes ohnehin wenige Jahre in Haft verbringen und dann die Wohnung zugesprochen bekommen.

Ein Mord mit dem Kalkül, für teilweise unzurechnungsfähig erklärt zu werden, und mit der damit verbundenen Haftreduzierung nach sechs, sieben Jahren wieder aus dem Gefängnis entlassen zu werden? Um – als Eigentümer – in die Wohnung zurückzukehren, in der der Mord verübt wurde?

Das klingt reichlich vermessen und wird auch Gegenstand des anstehenden psychiatrischen Gutachtens sein. Ein Beweis für eine Planung der Tat ist die Aussage vor der Staatsanwältin freilich auch nicht.

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