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Neue Lehre

Die Landes-Lehrlingsordnung wird überarbeitet und wichtige Projekte zur Unterstützung der Lehre stehen derzeit an. Die bedeutendsten Neuerungen.

Die Überarbeitung der Südtiroler Ordnung der Lehrlingsausbildung wurde aufgrund der im Juni 2015 von der Regierung in Rom vorangetriebenen Arbeitsmarktreform („Jobs act“) notwendig. Bereits dort war es gelungen, einige für die weitere Entwicklung der Lehre in Südtirol wichtige Änderungen einzubringen.

„Die duale Ausbildung ist ein Vorzeigemodell“, erklärte Landesrat Achammer am Montag, „sie braucht aber geeignete Rahmenbedingungen, damit sie weiterhin ihre bildungspolitische, arbeitspolitische und wirtschaftliche Rolle erfüllen kann. Ziel des Landes ist es, die Ausbildungszahlen zu stabilisieren beziehungsweise zu erhöhen.“ Die Lehrlingsausbildung biete jungen Menschen die Möglichkeit, die praktische und die theoretische Ausbildung zu verbinden und sichere der Wirtschaft die benötigten Fachkräfte. Außerdem sei dort, wo es ein duales Ausbildungsmodell gibt, die Zahl der Jugendarbeitslosigkeit um einiges niedriger und die Jugendlichen stiegen viel früher in die Arbeitswelt ein, betonte der Landesrat.

Matura über einen Lehrvertrag 

Die staatliche Verordnung enthält unter anderem eine Sonderbestimmung für Südtirol, die es ermöglicht, die Matura in der Berufsschule über einen zweijährigen Lehrvertrag zu absolvieren. Personen mit einer abgeschlossenen Lehre oder Fachschule erhalten damit die Möglichkeit, zur Matura zu gelangen, ohne dafür ihre Arbeit aufgeben zu müssen. Der Weg wird nicht leicht: Immerhin müssen die Lehrlinge Aufnahmeprüfungen in allgemeinbildenden Fächern absolvieren und sich dann berufsbegleitend die gesamten Inhalte des Maturajahres aneignen. Die Details dieser speziellen Form der Lehre werden in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern festgelegt. Im Schuljahr 2017-18 soll die Matura über einen Lehrvertrag erstmals erprobt werden.

Verlängerung der Lehrzeit 

Es wird künftig  möglich sein, die Lehrzeit eines Auszubildenden um bis zu ein Jahr zu verlängern, wenn dieser am Ende der Lehrzeit die Berufsschule noch nicht abgeschlossen oder die Lehrabschlussprüfung noch nicht absolviert hat. Bisher war es in solchen Fällen notwendig, beim Arbeitgeber um bezahlte oder unbezahlte Freistellung anzufragen, wenn der Lehrvertrag während des Schuljahres endet oder wenn ein Berufsschuljahr wiederholt werden musste. Die Möglichkeit, die Lehrzeit zu verlängern, trifft auf jene Lehrverträge zu, die nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung zum „Jobs Act“ (25. Juni 2015) abgeschlossen wurden.

 Lehrlingspakt 

Auch mit der Umsetzung des im Juni 2015 abgeschlossenen Südtiroler Lehrlingspaktes werden Akzente gesetzt. So werden beispielsweise bereits im Schuljahr 2015-16 alle Schüler der Grundlehrgänge den spezifischen Sicherheitskurs für Arbeitnehmer (niederes, mittleres bzw. hohes Risiko) absolvieren, und zwar in jenem Bereich, in dem sie eine Lehre beginnen oder in dem sie die Fachschule weiter absolvieren möchten. Weiters können die Lehrlinge aller 4-jährigen Lehrberufe die Arbeitssicherheitskurse, die von den Landesberufsschulen angeboten werden, kostenlos besuchen. Die Arbeitssicherheitskurse werden damit Teil der schulischen Ausbidlung, und es müssen nicht mehr die Arbeitgeber dafür aufkommen. Neu geschaffen wird eine Anlaufstelle für Arbeitgeber und Ausbilder, die Beratungen anbietet, wenn es in puncto Lehrlingsausbildung dazu Bedarf gibt. Im Rahmen eines auf drei Jahre angelegten Projektes werden Jugendliche zudem dabei unterstützt, die Lehrabschlussprüfung nachzuholen.

 

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