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Das Europa-Gesetz

Warum ein neues Europa-Gesetz auch Forderungen der Opposition berücksichtigt.

„Wir haben das Recht, europäische Richtlinien zu übernehmen und in Landesgesetze umzuwandeln. Andererseits ist es unsere Pflicht, Normen des Landes dem EU-Recht anzupassen.“

Mit diesen Worten erklärt Arno Kompatscher, warum Südtirol ein eigenes Europa-Gesetz braucht.

Zusätzlich zu der Aufgabe, europäische Richtlinien durch Landesgesetze umzusetzen, ist das Land laut dem am Dienstag genehmigten Gesetzentwurf angehalten, an der Entstehung und Ausarbeitung europäischer Gesetzestexte mitzuwirken.

„Der Entwurf für ein Verfahrensgesetz sieht vor, dass die Landesregierung nun das bestehende Landesrecht auf seine Übereinstimmung mit dem Europarecht überprüft und dass die Landesregierung innerhalb 2017 dem Landtag einen ersten materiellen Gesetzesentwurf vorlegt“, beschreibt Kompatscher.

Das Landesamt für Gesetzgebung wird die EU-Rechtakte überwachen und die zuständigen Landesabteilungen entsprechend darüber informieren. Außerdem wird das Amt die Abteilungen bei der Erarbeitung der Rechtsvorschriften unterstützen und das materielle Europagesetz ausarbeiten.

Das erste Europa-Gesetz im Sinne dieses einheitlichen Verfahrens soll bis 2017 stehen Derzeit erfolgt die Anpassung des Landesrechts an europäische Richtlinien vorwiegend durch einzelne Landesgesetze zu bestimmten Themen, beispielsweise durch Omnibus- oder Finanzgesetze. „Das hat zu Kritik der Opposition geführt“, so Kompatscher.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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