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Geretteter Hof

Der Staatsrat setzt einen (vorläufigen) Schlussstrich unter die Causa um den geschlossenen Hof zum Hotel Rosa Alpina in St. Kassian.

von Thomas Vikoler

Manchmal ist die Justiz schneller als ihr (langsamer) Ruf. Am 28. September fand vor der VI. Sektion des Staatsrates eine Verhandlung zum Antrag auf Aussetzung eines Urteils des Bozner Verwaltungsgerichts statt. Die umkämpfte Causa um den geschlossenen Hof zum Hotel Rosa Alpina in St. Kassian.

Der im Bau befindliche Hof, das lässt sich nun sagen, kann fertiggestellt werden.

Denn der Staatsrat hat innerhalb von drei Wochen – wie bei der Aussetzungsverhandlung durchgeklungen war – bereits in der Hauptsache entschieden und beide Rekurse gegen Urteil Nr. 265/2017 des Verwaltungsgerichts abgewiesen. Die im Mai 2016 von der Gemeinde St. Abtei ausgestellte Baukonzession für die neue Hofstelle gilt also weiterhin.

Dabei ist der Staatsrat (Berichterstatter: Bernhard Lageder) gar nicht auf den Inhalt der Anfechtungen eingegangen, in denen die Rechtmäßigkeit der Baukonzessionen bestritten wurde. Nämlich, dass aus einer ursprünglichen Hofstelle, die später in ein Hotel umgewandelt werde, nicht – an anderer Stelle – ein geschlossener Hof entstehen könne.

Der Staatsrat hat lediglich die beiden Rekurse für unzulässig erklärt. Der erste, im April 2017 eingebracht von Ingrid Crazzolara und mitgetragen von Heimatpflegeverband, sei verspätet. Das Argument, dass die Rekurrentin vorher keine Kenntnis von der Baukonzession gehabt habe, erachtet der Staatsrat für nicht stichhaltig. An der Baustelle in St. Kassian sei, wie vorgesehen, ein Bauschild ausgehängt worden, das über eine „neue Hofstelle“ für den geschlossenen Hof informiert habe. Außerdem hätten die Südtiroler Medien ausführlich über die Genehmigung berichtet. „Es ist erwiesen, dass die Klägerin im Mai 2016 von den Baueingriff wusste“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der zweite Rekurs, eingebracht von Ylenia Crazzolara, wurde hingegen wegen fehlender Klagelegitimation abgewiesen. Das Gericht ließ sich vom Hinweis der Anwälte der Bauherren Hugo und Paolo Pizzinini überzeugen, dass die Rekurrentin rund 300 Meter von der Hof-Baustelle wohnt und von dort lediglich einen Teil des Daches erblicken könne.

Der Ball in dieser Causa liegt nun bei der Landesregierung. Diese hatte nämlich einen Bürgereinwand gegen die Baukonzession in Erwartung des Urteils der Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgesetzt. Nun muss sie über die Rechtmäßigkeit der Baukonzession entscheiden, wobei das Rechtsamt bereits ein zustimmendes Gutachten erteilt hat. Gegen den Beschluss kann wiederum Rekurs beim Verwaltungsgericht eingelegt werden.

Derweil dürften die Bauarbeiten am neuen Hof abgeschlossen sein.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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