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Die Millionen-Forderung

Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof fordert von 19 aktuellen und früheren Verwaltern insgesamt 2,7 Millionen Euro Schadenersatz. Es geht um vermeintlich ungerechtfertigte Zulagen für provisorisch beauftragte Führungskräfte.

Von Thomas Vikoler

Öffentliche Verwalter sind immer im Dienst – auch wenn sie längst in den Ruhestand getreten sind. So sieht es jedenfalls die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof, die wieder einmal eine kuriose Ermittlung abgeschlossen hat. Am 21. September müssen sich vor der rechtssprechende Sektion 19 aktuelle und frühere Verwalter verantworten. Eingefordert wird ein vermeintlicher finanzieller Schaden von 2,7 Millionen Euro.

Es geht in diesem Verfahren um vermeintlich ungerechtfertigte Zulagen für provisorisch beauftragte Führungskräfte von Behörden und Institutionen, die vom bereichsübergreifendem Kollektivvertrag betroffen sind. Land, Gemeinden, Sanitätsbetrieb, Verkehrsamt Bozen, Wohnbauinstitut.

Vor den Rechnungshof zitiert werden nun jene Personen, die an Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Tarifvertrag teilgenommen haben. Speziell an jenem Abkommen, das für – auch provisorisch beauftragte – Führungskräfte eine fünfprozentige Zulage vorsah, die später in ein fixes Lohnelement umgewandelt wurde.

Dies wird von der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof beanstandet, ausgehend von der Annahme, dass die Zuständigkeit für derartige Abkommen allein beim Staat lag bzw. liegt.

Die betroffenen Abkommen wurden in den fernen 1990iger Jahren ausgehandelt. Weil die Zulagen an die Führungskräfte zum Teil bis heute gezahlt werden, fordert die Staatsanwaltschaft von den 19 Beschuldigten deren Rückzahlung für die vergangenen fünf Jahre.

Insgesamt, wie gesagt, 2,7 Millionen Euro.

Im Zentrum des Verfahrens (mit der größten beanstandeten Schadenssumme) steht der inzwischen pensionierte Chef der Personalabteilung des Landes, Engelbert Schaller. Er war erst Ende Juni zusammen mit Landesrätin Waltraud Deeg vom Rechnungshof zur Zahlung von 12.000 Euro wegen der Beauftragung einer Headhunter-Agentur verurteilt worden.

In das Zulagen-Verfahren involviert sind weitere Verwalter, die längst in den Ruhestand getreten sind. Etwa der früher Soziallandesrat Otto Saurer oder dessen langjähriger Ressortdirektor Günther Andergassen. Vorgeladen sind auch eine Reihe von früheren Präsidenten des Gemeindenverbandes (Hans Zelger, Franz Alber, Arnold Schuler) bzw. dessen Direktor Benedikter Galler. Auch die früheren WoBi-Präsidenten Rosa Franzelin-Werth und Albert Pürgstaller sind in das Verfahren verwickelt, ebenso wie der frühere Präsident des Verkehrsamtes Bozen Dado Duzzi oder Siegfried Gatscher, der für den Sanitätsbetrieb an den Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag teilnahm.

Für den Anwalt Martin Mairhofer, der in diesem Verfahren Günther Andergassen vertritt, geht es darin vornehmlich um eine Zuständigkeitsfrage. Für ihn hat das Land in dieser Materie eindeutig eine primäre Zuständigkeit, zudem hat der Landtag kürzlich ein Gesetz beschlossen, welche diese Interpretation rückwirkend untermauert.

Die Staatsanwaltschaft beharrt hingegen auf die ausschließliche Zuständigkeit des Staates.

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