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Feministische Unvernunft?

Tamara Oberhofer

Die F-Abgeordnete Tamara Oberhofer warnt im Zusammenhang mit der gendergerechten Sprache vor feministischen Senden, die „keine Grenzen und Vernunft kennen“.

Die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer spricht sich klar für die Freiheit in der Formulierung von Gesetzen, Anträgen und weiteren Dokumenten des Südtiroler Landtages aus und warnt vor feministischen Tendenzen, die keine Grenzen und Vernunft kennen.

Am Freitag sind die Frauen des Landtages zusammengetroffen, um die Umsetzung des Leitfadens für eine geschlechtergerechte Sprache zu besprechen.

Ziel dieses Beschlussantrages sollte die Aufhebung der „gesellschaftlichen Ungleichbehandlung von Frauen und Männern“ sein.

Die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer forderte die Befürworterinnen zur Vernunft und zu mehr Gespür für die wirklichen Probleme der Frauen auf.

„Die Vorstellung, dass man durch Einführung einer geschlechtergerechten Sprache mehr Gleichberechtigung erhält, ist für mich unverständlich und hat einen rein symbolischen Charakter. Solche Maßnahmen stellen für mich keinen wirklichen Mehrwert für Frauen dar. Die Richtung, welche man auf sprachlicher Ebene per Gesetz einschlagen will, bereitet mir große Sorgen, weil sie das Ergebnis persönlicher Befindlichkeiten ist, dessen Machtkämpfe in der Öffentlichkeit und auf Kosten vieler Personen ausgetragen werden. Die Arbeitsprozesse hier im Landtag werden für das Personal künftig unnötig erschwert und Gesetzestexte werden, wider dem anfänglichen Ziel des Landtages, unleserlich gemacht. Zu bedenken sind in diesem Zusammenhang ebenfalls die rechtlichen Folgen bei sprachlich nicht gesetzeskonformem Verfassen von Dokumenten sowie der finanzielle Mehraufwand“, gibt Oberhofer zu bedenken.

„Ich finde es in Anbetracht der übertriebenen feministischen Bestrebungen mehr als plausibel davon auszugehen, dass die Forderung nach einer geschlechtergerechten Sprache, die man derzeit bei der Redaktion von Dokumenten im Landtag einführen will, morgen per Gesetz auch auf andere Bereiche und Sektoren ausgeweitet werden kann, wie z.B. bei der Abwicklung von Verträgen, Ausschreibungen, Angeboten usw.“, erklärt die Abgeordnete Tamara Oberhofer abschließend.

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