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Neue Regeln

gericht-waage-hammerDer Ministerrat in Rom hat die Durchführungsbestimmung genehmigt, mit der das Verfahren zur Ermittlung der Richter für das Verwaltungsgericht Bozen neu geregelt wird.

Der Ministerrat in Rom hat am Freitag die Durchführungsbestimmung genehmigt, mit der das Verfahren zur Ermittlung der Richter für das Verwaltungsgericht Bozen neu geregelt wird. Landeshauptmann Arno Kompatscher begrüßt die Genehmigung der Durchführungsbestimmung und die Neuregelung: „Die neue Bestimmung bringt Klarheit und Rechtssicherheit in das Auswahlverfahren und bestätigt gleichzeitig Südtirols Sonderweg in Sachen Verwaltungsgericht.“

Die neue Durchführungsbestimmung sieht vor, dass die Bewerbungen um eine Richterstelle am Verwaltungsgericht künftig von einer Fachkommission aus Richtern, Professoren und Anwälten begutachtet wird. Diese Kommission erstellt dann die Liste der geeigneten Bewerber.

Aus dieser Liste wählt der Südtiroler Landtag seine Kandidaten aus. Mit der Durchführungsbestimmung wird zudem die Altersgrenze für Bewerber von derzeit 70 auf 60 Jahre herabgesetzt und damit der auf gesamtstaatlicher Ebene für Richter geltende Altersgrenze von 70 Jahren angepasst.

Die acht Richter des Verwaltungsgerichs Bozen werden – aufgrund der besonderen Funktion des Verwaltungsgerichts und im Unterschied zu anderen Regionen – zur Hälfte vom Landtag und zur anderen von der Regierung in Rom bestimmt.

Während für jene, die in Rom erannt werden, ein bindendes Gutachten des Obersten Rats der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgesehen ist, war bisher für die 4 vom Landtag zu ernennenden Richter kein Fachgutachten vorgesehen, was immer wieder zu Polemiken geführt hatte.

„Diesen Diskussionen dürfte die neue Durchführungsbestimmung nun ein Ende setzen“, zeigt sich Landeshauptmann Kompatscher überzeugt, der sich bei der Sechserkommission für die Ausarbeitung der Bestimmung bedankt und die Genehmigung dieser 13. Durchführungsbestimmung in der Amtszeit als „Beweis für die gute Zusammenarbeit mit der Regierung zur Festigung und Weiterentwicklung der Autonomie“ wertet.

„Die Zugangsvoraussetzungen für die Bewerbung als Verwaltungsrichter“, kündigt Landeshauptmann Kompatscher an, „werden für Südtirol und das Trentino gemeinsam festgelegt. Die Zwölferkommission wird eine diesbezügliche Durchführungsbestimmung ausarbeiten.“

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