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Neue EEVE-Kriterien

img_2974Die Erhebungsgrenze für das Finanzvermögen bei der EEVE wird gesenkt. Darauf verständigten sich Landesregierung und Sozialpartner.

Die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE schafft den Bürgern den Zugang zu verschiedenen Sozialleistungen.

„Wir haben uns für dieses einzige Instrument der EEVE entschieden, um den Bereich der sozialen Leistungen bürgernah zu regeln“, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher, „damit dieses Instrument auch wirksam, wahrheitsgetreu und gerecht funktioniert und damit unsere Sozialleistungen auch jene Menschen erreichen, die sie am dringendsten benötigen, ist es notwendig, Einkommen und Vermögen klar zu ermitteln.“

Wer heute in Südtirol die EEVE verfasst, um Förderungen im Bereich Familie, Wohnbau oder Sozialleistungen der Gemeinde zu beantragen oder in Anspruch zu nehmen, dem wird ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Person zugestanden.

Dieser Betrag muss nicht erklärt werden.

„Mit diesem hohen Betrag, der von der Erhebung ausgenommen ist, unterscheidet sich die Südtiroler EEVE deutlich von der staatlichen ISEE, die das gesamte Finanzvermögen erfasst, sowie der Trentiner ICEF, die eine individuelle Erhebungsgrenze von 5.000 Euro definiert“, verglich Landeshauptmann Arno Kompatscher die Situationen auf Staatsebene und in der Nachbarprovinz.

In der Folge diskutierten die Mitglieder der Landesregierung mit den Sozialpartnern über die Höhe der Erhebungsgrenzen und die Erfassung des Finanzvermögens. Die konföderierten Gewerkschaften sprachen sich für eine Erhebung des gesamten Vermögens aus. „Ich bin der Meinung, dass jeder, der Sozialleistungen beansprucht, auch bereit sein muss, sein Vermögen offen zu legen“, betonte Landeshauptmann Kompatscher.

img_2975Mit seinem Vorschlag, die Erhebungsgrenze für das Finanzvermögen auf 5.000 Euro zu senken und dies zum baldmöglichsten Zeitpunkt, fand er die Zustimmung der Sozialpartner.

„Von der Senkung der Erhebungsgrenze versprechen wir uns mehr Datenmaterial und eine bessere Übersicht über die Vermögenssituation, um das Sozialbudget möglichst gerecht verteilen zu können“, erklärte Landeshauptmann Kompatscher, der betonte: „Es geht hier nicht um Freibeträge auf das Finanzvermögen, also um Beträge, die für den Zugang zu den verschiedenen Leistungen nicht berücksichtigt werden.“

Diese Beträge bleiben auch in Zukunft leistungsspezifisch und können für einige Leistungen 100.000 Euro betragen, für andere 20.000 und für andere noch andere Beträge.

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