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Protest der Lehrer

Protest der Lehrer

Rund 200 Lehrpersonen haben am Freitag eine Kundgebung auf den Talferwiesen in Bozen abgehalten, um gegen den aktuellen Gesetzentwurf zur Schulreform zu demonstrieren.

Rund 200 Lehrpersonen haben am Freitag eine Kundgebung auf den Talferwiesen in Bozen abgehalten, um gegen den aktuellen Gesetzentwurf zur Schulreform zu demonstrieren.

Und das sind die „kritischen Punkte“, gegen welche die Lehrer protestieren:

– die Entmachtung der Mitbestimmungsgremien zugunsten einer Machtanhäufung der Schulführungskräfte, ohne klare Kriterien

– Schulführungskräfte sollen ohne transparente Regeln, ihre Lehrpersonen aus einem Provinzverzeichnis („ambito territoriale“) aussuchen dürfen, mit vorprogrammiertem Chaos

– Vertragliche Elemente sollen zunehmend von oben herab verordnet werden- es werden seit vielen Jahren keine Verträge auf gesamtstaatlicher Ebene mehr erneuert

– € 200 Mio sollen gesamtstaatlich relativ wilkürlich, ohne klaren Kriterien oder nötigen Erhebungskompetenzen als Leistungsentlohnung auf manche Lehrpersonen verteilt werden. Vorgesehen sind Bewertungskomitees die aus Schulführungskraft, 2 Lehrpersonen und 2 Eltern bestehen ( an Oberschulen statt 1 Eltern- 1 Schülervertreter). Die Arbeit ist unentgeltlich, wie so viele Neuerungen des Gesetzentwurfs.

– Mehrere Elemente der fast 30 Artikel sollen Schulen in rationalisierte Betriebe umwandeln, ohne Aspekte der Zusammenarbeit, des Vertrauens oder der menschlichen Zuwendung zu berücksichtigen, welche im Umgang mit Kindern und Jugendlichen unumgänglich sind. Kriterien der Betriebsführung wie zentralisierte Verwaltung von oben, Förderung starken Konkurrenzdenkens (durch 10% „Vorarbeiter“ Lehrpersonen) oder willkürliche Leistungserhebung soll Verbesserung bringen, an gut 20 Stellen des Gesetzentwurfs wird jedoch darauf verwiesen, dass die meisten Neuerungen zugleich keine Mehrkosten verursachen dürfen, wie zum Beispiel die ohne Kriterien oder Vorkenntnissen auszuführende „Leistungserhebung“ der Lehrpersonen.

– Es gibt auch konstruktive Elemente in diesem Gesetzentwurf, aber noch zu viele bedrohen durch die derzeitige Formulierung auch das gut funktionierende Schulsystem in Südtirol, Das Land hat bezgl. Schulen staatlicher Art keine primäre Zuständigkeit und muss also innerhalb von 6 Monaten ab Verabschiedung des Staatsgesetzes seine Gesetzgebung der gesamtstaatlichen anpassen, oder innerhalb 90 Tagen eine Anfechtung am Verfassungsgerichthof von eigenen, verschiedenen Bestimmungen riskieren..

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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