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„Das ist nicht schön“

Brigitte Foppa und Andreas Leiter Reber

Die Opposition goutiert die „Ricola-Strategie“ der SVP nicht: Ideen würden schamlos kopiert und im Landtag als die eigenen verkauft, weil man niemandem den Erfolg gönne.

Von Matthias Kofler

Brigitte Foppa findet, dass sich die SVP nicht an die bewährten demokratischen Spielregeln hält: „Das ist nicht schön“, sagt die Grünen-Politikerin. Andreas Leiter Reber von der Freien Fraktion bezeichnet die neue Strategie der Regierungsmehrheit als „seltsam und kindisch“. Statt im Interesse der BürgerInnen zu arbeiten, halte die SVP starr an ihrer bisherigen Strategie fest: Was von der Opposition komme, und sei es noch so gut, müsse abgelehnt werden, um es als eigenen Vorschlag wieder auf den Tisch zu bringen. Ganz nach dem Werbeslogan von Ricola: „Wer hat’s erfunden?“ Das Wichtigste sei, dass die Sache im Interesse der Bevölkerung liege, ist Leiter Reber überzeugt – unabhängig davon, wer hinter der Initiative stehe.

Besonders eklatant war diese Vorgehensweise bei der Behandlung des jüngsten Omnibus-Gesetzes in den Gesetzgebungskommissionen: Mehrere Minderheitsvorschläge – zu Hundekot, zur Jagd und zur Ombudsstelle für Strafgefangene – verfielen allein deshalb, weil die SVP diese ins Sammelgesetz einbauen leiß. „Da können wir gleich zu Hause bleiben“, ärgert sich Brigitte Foppa, die wie Andreas Leiter Reber und Paul Köllensperger deshalb einen Minderheitsbericht angekündigt hat.
Gestern hat die 3. Gesetzgebungskommission indes den letzten Teil des Omnibusses gebilligt. Darin ging es unter anderem um die Videoüberwachung von Landesverwaltungsgebäuden, den Rotationsfonds, der beibehalten werden soll und die Regelungen zum Bergrettungsdienst.

Die Artikel, die in die Zuständigkeit der Finanzkommission fallen, wurden mit 4 Ja-Stimmen (SVP, La Civica) und 4 Enthaltungen (Grüne, Freie Fraktion, Team K und Süd-Tiroler Freiheit) angenommen.

Mit, wie sie sagt, „fadenscheinigen“ Argumenten wurde der Änderungsantrag von Brigitte Foppa zur Erweiterung der Berghütten abgelehnt. Die Grüne Fraktion hatte vorgeschlagen: Künftig sollten bei Neubauten von Schutzhütten und Erweiterungen ab 30% der Baumasse nicht nur die Unbedenklichkeitserklärung der Landesregierung und das Gutachten der Landschaftsschutzkommission vorgelegt werden, sondern auch das Gutachten des Alpinbeirates. „Die Untergrenze von 30% für die Einbindung des Alpinbeirates ist zu hoch. Der Alpinbeirat, in dem neben Tourismusvertretungen immerhin die Alpenvereine und die Bergrettung sitzen, sollte bei jeglichen Erweiterungen, zumindest ab 15% einbezogen werden. Vorsicht ist besser als Nachsicht, das gilt vor allem am Berg“, so Brigitte Foppa. Landesrat Luis Walcher begründete das Nein der Mehrheit damit, dass der Alpinbeirat zu selten tagen würde.

Abgelehnt wurde auch der Antrag, beim Bau öffentlicher Gebäude immer ein Kunstwerk im Projekt miteinzuplanen. Bereits im Jahr 1949 gab es mit der „Legge 2%“ ein Staatsgesetz, das vorsah, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerk zu versehen. Mit den Jahren wurde dieses Gesetz immer mehr ausgehöhlt. Zuletzt oblag es der Zuständigkeit der Regionen, der so genannten „Kunst am Bau“ Rechnung zu tragen. Dieser Forderung kam Südtirol auch mehr oder weniger in seinem Vergabegesetz aus dem Jahr 2015 nach. Darin ist vorgesehen, dass ein gewisser Prozentsatz der Bausumme in ein Kunstwerk, welches den Bau verschönern soll, investiert werden kann. Allerdings ist dieser Passus im Vergabegesetz – entsprechend dem Verb „kann“ – optional. Aus dem „Kann“ ein „Muss“ zu machen, wie es die Grünen forderten, fand im Ausschuss keine Mehrheit. Die Maßnahme, die 1 Million Euro kosten würde, sei finanziell nicht ausreichend gedeckt, so die Begründung. „Es wäre darum gegangen, der Nachwelt Zeichen der Zeit zu hinterlassen – in Form von Kunst, und nicht nur in Form von Kubatur“, bedauert Erstunterzeichnerin Brigitte Foppa.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (9)

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  • ummagumma

    Die Peinlichkeit dieser LR ist kaum noch zu überbieten, da können ein Sumperle, Hermelinchen, Anderle und der Rechtsverdreher Hera…..dingsbum noch so viel beschönigen.
    Übrigens Sumperle………….über dein Totschlagargument Neid lach ich mir krank. Interessanter Weise hört man dies nur von Partei-Vasallen oder deren Tölpel die für ein paar Brotkrumen sich hier lächerlich machen.

  • andreas

    Wieder mal ein brilanter Artikel, wo man höchstens die Hälfte nachvollziehen kann und der Titel nicht wirklich dem Inhalt entspricht.
    Aber Hauptsache mal wieder gegen die SVP Stimmung machen, wobei die „Meinung“ eines Leiter Rebers, dem Freund des Weinbergwegs, jetzt wirklich keine Relevanz hat.

    Dass sich die Grünen für noch mehr Bürokratie und Quersubventionen der arbeitslosen „Kulturschaffenden“ einsetzen, ist aber bemerkenswert.

    Nebenbei war der Rat eines, mit Erfahrung bei öffentlichen Auschreibungen, Künstlers an einen anderen, welcher bei einer öffentlichen Ausschreibung teilgenommen hat, sein „Kunstwerk“ nicht für € 35.000,00, wie er vor hatte, sondern für € 75,000,00 anzubieten, da wenn es nichts kostet, es ja nichts wert ist.
    Hat den Auftrag zwar nicht bekommen, er wurde an einen anderen für € 65.000,00 vergeben für eine eigenartige Figur in einem Kreisverkehr in einem kleinen Dörfchen.
    Aber was solls, wir haben es ja.

    .

    • placeboeffekt

      „ Bereits im Jahr 1949 gab es mit der „Legge 2%“ ein Staatsgesetz, das vorsah, öffentliche Bauten mit einem Kunstwerk zu versehen. “

      Den Grünen kann man viel anlasten, aber hier Hintergedanken einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zu vermuten, geht doch ein bisschen zu weit.

  • ummagumma

    Anderle du als erklärtes Nichtmitglied….grins, regst dich hier am meisten auf. Wie kommts??

  • ummagumma

    Ach Anderle unser Lügenbeutel, mag nicht antworten 🙂

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