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Die Psycho-Schiene

Celine Frei Matzohl (Foto: FB)

Die Vorverhandlung zum Mord an Celine Matzohl Frei findet am 13. Juni am Bozner Landesgericht statt. Die Verteidigung will ein psychiatrisches Gutachten für den Beschuldigten Omer Cim beantragen.

von Thomas Vikoler

Zumindest offiziell hat Omer Cim, 28, der seit neun Monaten in U-Haft sitzt, stets geschwiegen. Etwa beim Garantieverhör nach seiner Festnahme infolge der versuchten Flucht über den Reschenpass.

Inzwischen hat sich das geändert. Der gebürtige Türke hat sich im Bozner Gefängnis zu dem geäußert, was am 12. August 2023 in Schlanders passiert ist: Die 21-jährige Celine Frei Matzohl, Cims Ex-Freundin, wurde in dessen Wohnung tot aufgefunden. Getötet durch neun Messerstiche im Bereich des Halses und dem oberen Brustbereich.

Die Staatsanwaltschaft macht den 28-jährigen dafür verantwortlich, sie hat vor kurzem gegen ihn Anklage wegen vorsätzlicher, erschwerter Tötung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung und Bedrohung seiner damaligen Partnerin erhoben.

Die Vorverhandlung zu diesem aufsehenerregenden Mord in Schlanders für Cim findet am 13. Juni am Bozner Landesgericht statt. Der zuständige Richter ist Emilio Schönsberg, der über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einleitung eines Hauptverfahrens entscheiden muss.

Dass es zu in diesem Fall mit eindeutiger Beweislage zu einem Schwurgerichtsprozess kommt, davon ist auszugehen. Ein verkürztes Verfahren ist dem Beschuldigten angesichts des beanstandeten Vorsatzes und dem erschwerenden Umstand einer Liebesbeziehung mit dem Opfer versperrt.

Omer Cem

Deshalb setzen Cims Verteidigerinnen Claudia Benedetti und Alessandra D`Ignazio in ihrem Bemühen, eine lebenslängliche Haftstrafe für ihren Mandaten zu verhindern, auf die Psycho-Schiene. Sie wollen offenbar bereits in der Vorverhandlung einen Antrag auf Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens stellen. Aufgrund welcher Anhaltspunkte ist bisher nicht bekannt.

Die Klärung der Schuldfähigkeit des Angeklagten ist wohl eine Angelegenheit für ein Hauptverfahren, deshalb dürfte Richter Schönsberg den Antrag, sollte er in der Vorverhandlung gestellt werden, an das Schwurgericht verweisen.

Sollte dieses einen psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben, gibt es drei Möglichkeiten: Cim wird für voll zurechnungsfähig zum Tatzeitpunkt erklärt, für teilweise zurechnungsfähig oder gänzlich unzurechnungsfähig. Im letzteren Fall würde dies einen Freispruch (mit wahrscheinlicher Einweisung in eine Anstalt) mit sich bringen.

Die Verteidigung setzt wohl eher auf eine verminderte Schuldfähigkeit, die einen Strafnachlass von bis zu einem Drittel bringen würde.

Das ist bisher alles hypothetisch, es ist davon auszugehen, dass der Schwurgerichtsprozess im September am Landesgericht startet. Dafür muss ein neuer Geschworenensenat ernannt werden.

 

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