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Der 28-Tage-Trick

Wie der Telefonanbieter TIM seinen Festnetz- und Datenkunden das Leben unnötig schwer macht.

von Artur Oberhofer

Die Fragestellung war immer dieselbe: „Und jetzt? Was müssen wir tun?“

In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in Bozen trudelten in den vergangenen Tagen zahlreiche Meldungen über eine Mitteilung des Telefonanbieters TIM ein, die per Einschreiben an ehemalige und bestehende Kunden verschickt wurde.

Konkret geht es dabei um die mögliche Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Tage im Zusammenhang mit den 28-Tage-Rechnungen.

Zur Erinnerung: Zwischen 2016 und 2018 hatte TIM bei den meisten Nutzern den Abrechnungszeitraum des Festnetz-/Datenanschlusses von der normalen monatlichen Abrechnung auf eine 28-tägige Abrechnung umgestellt.

Ein fauler Trick.

Denn durch diese Art der Abrechnung wurden die jährlichen Kosten „künstlice“ und in ungerechtfertigter Weise erhöht.

Nach der von den Verbraucherschutzorganisationen erkämpften und von der italienischen Regierung dann angeordneten Rückkehr zu einer monatlichen Abrechnung, informiert die Telefongesellschaft TIM nun all jene Kunden und Ex-Kunden, die noch keine Rückerstattung für die sogenannten „erodierten“ Tage beantragt haben, wie sie um Rückerstattung ersuchen können.

Der Antrag um Rückerstattung an sich scheint auf den Blick ganz einfach zu sein, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Allerdings: Die übermittelte Mitteilung ist hauptsächlich für deutschsprachige Südtiroler Verbraucher:innen nicht leicht verständlich. Dies liegt vor allem daran, dass die Mitteilung – anders als die erhöhten Rechnungen (sic!) – ausschließlich in italienischer Sprache verschickt wurde.

Die aktuelle Mitteilung sieht. einen eindeutigen Code vor, der in das entsprechende Feld auf der Webseite der TIM (https://www.tim.it/modulo-rimborso-28-giorni) eingegeben werden muss. Außerdem muss die Telefonnummer, für die der 28-Tage-Tarif angewandt wurde, angegeben werden. Und noch etwas: Es muss spezifiziert werden, ob der Antrag vom Anschlussinhaber oder von einem Erben gestellt wird.

Anschließend zahlt TIM die Erstattung auf die vom Betreiber vorgeschriebene Weise aus.

Die Verbraucherschützer in der VZS sparen denn auch nicht mit Kritik: „TIM hätte die Rückerstattung sicherlich direkt mit einem Scheck vornehmen oder zumindest diese Mitteilung auch in deutscher Sprache versenden können.“

Auch weisen die Verbraucherschützer darauf hin, dass sich diese Rückerstattung ausschließlich auf Rechnungen für Telefon-/Datenverbindungen und nicht für Mobilfunknetze bezieht.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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