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Die neue Charta

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Mit einer von der Landesregierung vorgenommenen Änderung erhalten disziplinarische Maßnahmen, die eine Teilnahme an sozialen und kulturellen Projekten vorsehen, eine rechtliche Basis.

Die Landesregierung hat eine Änderung des Artikels 5 der Schülerinnen- und Schülercharta beschlossen.

Disziplinarische Maßnahmen, welche die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an sozialen oder kulturellen Projekten vorsehen, haben nun eine rechtliche Grundlage. Selbes ist bereits in der gesamtstaatlichen Schüler- und Schülerinnencharta vorgesehen.

Diese Maßnahmen, die auch in Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen oder privaten Stellen stattfinden können, seien in bestimmten Situationen aus pädagogischer und erzieherischer Sicht sinnvoll und zielführend, heißt es im Beschluss.

Darum sei die gesamtstaatliche Regelung nun auch auf Landesebene übernommen worden, erklären die drei Bildungslandesräte.

Der Änderung haben die Landesbeiräte der Schülerinnen und Schüler, die Landesbeiräte der Eltern und der Landesschulrat bereits ihre Zustimmung erteilt.

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