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„Wichtiger Schritt“

Paul Romen und Günther Andergassen

Der VSS nach dem CONI Beschluss: „Die Anerkennung von VSS und USSA als Sportförderungsorganisationen ist ein Meilenstein für uns.“

Im Rahmen der Sitzung des Nationalen Olympischen Komitees (CONI) wurden der Verband der Sportvereine Südtirols (VSS) und die Unione Società Sportive Altoatesine (USSA) als Enti di Promozione Sportiva, sogenannte Sportförderungsorganisa- tionen anerkannt.

„Die Anerkennung von VSS und USSA als Sportförderungsorganisationen ist ein Meilenstein für uns“, freut sich Paul Romen. Damit wird der jahrelangen Arbeit der Verbände Rechnung getragen. „Ein besonderer Dank geht dabei an Landeshauptmann Arno Kompatscher und Senator Meinhard Durnwalder für die großartige politische Unterstützung und an CONI-Südtirol-Präsident Alex Ta- barelli für die institutionelle Hilfe“, so Romen.

Nun gelte es, schnellstmöglich operativ tätig werden zu können um den Südtiroler Vereinen noch umfangreicher zu helfen. Dafür sind noch einige technische und organisatorische Anpassungen not- wendig, die letztlich die vollständige Tätigkeit von VSS und USSA gewährleisten. „Im Rahmen un- serer Mitgliederversammlung am 24. Mai werden wir die benötigte Statutenanpassung genehmi- gen“, erläutert Romen. Zudem wird im Hintergrund bereits an weiteren Änderungen gearbeitet, die letztlich zu großen Vorteilen für die Mitgliedsvereine führen werden.

„Wir haben jetzt einen weiteren wichtigen Schritt auf unserem Weg gesetzt, wenn wir am Ziel sind, können Vereine, welche über den VSS ans CONI angegliedert sind, weiterhin die Steuervorteile für Sportvereine anwenden und auch Sportarbeiter und Freiwillige können dann über den VSS gemel- det werden“, so Romen.

Bis dies operativ möglich ist, wird es aber noch ein wenig dauern. „Wir rechnen, dass wir im Sommer dieses Jahres so weit sind“, erklärt VSS-Vize-Obmann Thomas Tie- fenbrunner, der bei den Verhandlungen mit Rom federführend war, abschließend.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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