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Guten Morgen, Herr Bär

Der Bär M75

Das zweite Jahr in Folge hat der Bär M75 in Südtirol überwintert – es gibt ein Foto vom 5. April. Das Amt für Wildtiermanagement ruft dazu auf, Sichtungen zu melden und erinnert an die Verhaltensregeln.

Erstmals konnte die zweite Überwinterung eines Bären in Folge im Landesgebiet von Südtirol nachgewiesen werden.

Der Bär M75 hat auch den Winter 2023/24 in Südtirol, genauer in den Sarntaler Alpen, verbracht und ist seit einigen Wochen wieder unterwegs.

Die jüngsten Nachweise von Spuren wurden vom zuständigen Jagdaufseher am 5. April aus dem Gemeindegebiet von Barbian gemeldet.

Die TAGESZEITUNG hat darüber bereits vergangene Woche berichtet.

Insbesondere wurden darin die Wanderrouten des Bären M75 anhand der genetischen Nachweise rekonstruiert. Das vierjährige Männchen M75 ist verhaltensunauffällig und wurde selten gesichtet.

Hauptsächlich seine Spuren, Losung und Übergriffe auf Bienenständen und Nutztiere konnten seine Anwesenheit bestätigen.

Verhaltensregeln im Bärengebiet

Auch wenn Bär M75 bislang noch nie auffällig war, weist das Amt für Wildtiermanagement auf die allgemeinen Verhaltensregeln im Bärengebiet hin. Begegnet man einem Bären auf kurze Distanz, so ist es angebracht, durch lautes Sprechen auf sich aufmerksam zu machen und sich zu entfernen. Begegnet man einem Bärenjungen, so ist es angebracht, sich mit Vorsicht zu entfernen.

Die Bärenmutter hält sich nämlich mit hoher Wahrscheinlichkeit in unmittelbarer Nähe auf.

Sollte sich ein Bär nähern beziehungsweise angreifen, sollte sich der Mensch, wie Erfahrungen aus Nordamerika und aus Osteuropa zeigen, wie folgt verhalten: Einen Gegenstand vor sich werfen, zum Beispiel den Pilzkorb oder den Rucksack. Sollte das nicht den erwünschten Erfolg bringen – nämlich die Neugier bzw. den Hunger des Tiers wecken – sollte man sich auf den Boden werfen, Kauerstellung einnehmen und die Hände über den Kopf legen.

Informationen über amtlich bestätigte Nachweise

Das Amt für Wildtiermanagement ruft die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, alle etwaigen Nachweise von Bär und Wolf sofort zu melden.

Das Südtiroler Jagdgesetz sieht vor, dass die Inhaberinnen und Inhaber von Jagderlaubnisscheinen und Jagdaufseher jede Sichtung und jedes Auffinden von Pirschzeichen von Bären und Wölfen innerhalb 24 Stunden dem für die Jagd zuständigen Landesamt melden müssen. Nur so können Bevölkerung sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über das Auftreten von den großen Beutegreifern zeitnah informiert werden.

 

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (5)

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  • criticus

    „Nur so können Bevölkerung sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über das Auftreten von den großen Beutegreifern zeitnah informiert werden.“
    Dachte die haben einen Sender? Könnte man nicht die Tierschützer oder den Amtsdirektor des Wildtiermanagement als „Hiaterbua“ für den Bären abstellen?

  • sougeatsnet

    Das Geld für die Überwachung, Monitorierung, … sollte unbedingt von den Tierschützern kommen, und nicht vom Bergbauerntopf. Es gib zu viele Leute, welche mit den Großraubtieren gut verdienen. 3xS ist die einfache Lösung, unsere Politiker haben ihre Unfähigkeit bereits vielfach bewiesen. Letztlich haben sie dem Projekt zugestimmt und nicht an die Konsequenzen gedacht.

  • dn

    Verhaltensregeln – kennt die der Bär? Oder sollte er diese auswendig lernen? Wahnsinn!

  • andreas1234567

    Hallo zum Abend,

    da werden sich die Siebengescheiten aber freuen, endlich wieder was zum Beklatschen, Forschen und eine Umfrage gibt es sicher auch ,da will ja jeder verdienen..

    Es ist schon kurios, absurd. Da werden die Südtiroler gezwungen sich um mehrere hundert Euro Kindersitze mit „Pieps“ anzuschaffen weil es in Südtirol eventuell durch im Auto vergessene Kinder eventuell tatsächlich einmal zu einem tragischem Todesfall kommen könnte aber Grossraubvieh darf wieder zum Halali auf Berghöfe blasen und bislang ist es wohl eher glücklichen Umständen zu verdanken wenn es noch kein gerissenes Kind gegeben hat.
    Besuch auf den Höfen gab es schon genug und das Grossraubvieh verinnerlicht jedes Jahr ein wenig mehr „Höfe sind Beutegreiferkantinen“

    Und ein zerfetzter Bienenstock wird gewiss nicht wieder hergerichtet, die Entschädigungen sind lächerlich (im Durchschnitt winken um die 200 Euro für einen zerstörten Bienenstock nach tagelangem Papierkrieg), das ist eine Beleidigung und die empfohlenen Schutzmassnahmen sind dermassen kostspielig da kann sich der Bauer das mit dem Honig und den Bienen buchstäblich sparen.
    Mehr Idioten, weniger Bienen, Dankeschön..

    Auf Wiedersehen in Südtirol

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