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Der Durchbruch

Foto: Handelskammer/Shutterstock

Nachzahlungen von 350 Euro und Lohnerhöhungen von 240 Euro: Der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für den Handel und Dienstleistungssektor ist unter Dach und Fach.

Die Sozialpartner haben am Freitag  in Rom die Vereinbarungen zur Erneuerung der gesamtstaatlichen Kollektivverträge für den Handels- und Dienstleistungssektor unterzeichnet.

Diese betreffen italienweit mehr als drei Millionen Arbeitnehmer/innen.

Die Einigung ist das Ergebnis einer langen und ohne Unterbrechungen durchgezogenen Verhandlungsrunde zwischen den Fachgewerkschaften Filcams Cgil, Fisascat Cisl, Uiltucs Uil sowie den Arbeitgeberverbänden Confcommercio und Confesercenti.

Die Sekretäre der lokalen Fachgewerkschaften Antonella Costanzo (Filcams AGB-CGIL), Hansjörg Adami (Fisascat SGBCISL), Stefano Picchetti (Uiltucs SGK-UIL) und Alex Piras (ASGB) begrüßen die Einigung.

„Dieser Verhandlungsabschluss ist sehr wichtig. Dank der Lohnerhöhungen wird die Gefahr gebannt, dass die Arbeit im Tertiärsektor in eine unterbezahlte Arbeit abrutscht. Ein wichtiger Schritt hin zur Vertragserneuerung war der Streik vom 22. Dezember 2023. Dieser hat gezeigt, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr wohl ihre berechtigten Anliegen durchsetzen können, wenn sie sich gemeinsam dafür stark machen“, so heißt es in einer Stellungnahme der Gewerkschaften.

Die Einigung sieht vor, dass die Mindestlöhne auf der Grundlage des Inflationsindex HVPI bis 2027 für die 4. Lohnstufe schrittweise um insgesamt 240 Euro steigen.

Für die vertragslose Zeit ist zudem eine Nachzahlung von insgesamt 350 Euro für die 4. Lohnstufe ausgehandelt worden, die in zwei gleichen Beträgen ausbezahlt wird: jeweils 175 Euro im Juli 2024 und im Juli 2025.

„Die Vereinbarungen“, so die Gewerkschaften in einer Aussendung, „sehen nicht nur Lohnerhöhungen vor, sondern geben auch Antworten auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.“

Die Einigung sieht unter anderem die Anhebung der Zulage im Falle von Elastizitätsklauseln bei Teilzeitarbeit auf jährlich 155 Euro vor, um die extreme Flexibilität einzudämmen, die besonders Frauen trifft.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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