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Das Konto in Lugano

Donato Iannecce

Donato Iannece kommt wieder einmal (halbwegs) ungeschoren davon: Weil es ihn für keinen Gewohnheitsverbrecher hält, hat das Oberlandesgericht eine zehnjährige Haftstrafe gegen ihn wegen Betrugs auf vier Jahre herabgesetzt.

von Thomas Vikoler

Für einige Jahre gehörte er irgendwie zum Stadtbild von Bozen: Donato Iannece stolzierte durch die Straßen und wohnte zeitweise in einem Hotel.

Inzwischen gilt für den 66-Jährigen ein Stadtverbot („foglio di via“), angeordnet vom Quästor. Der Geschäftsmann, der in der Vergangenheit in mehrere Strafverfahren verwickelt war und im Italgrani-Verfahren zu einer fünfjährigen Haftstrafte verurteilt wurde (einen Teil davon musste er im Gefängnis absitzen), lebt inzwischen in Verona bzw. in der Provinz Avellino, von woher er stammt.

Davon berichtet eine Boznerin, die ihn sehr gut kennt (aber offenbar nicht genug) am Rande einer Verhandlung am Bozner Oberlandesgericht. Sie ist die Schwester von Ianneces aktueller Lebensgefährtin, also seine Schwägerin. „Ich habe ihm vertraut, auch weil ich meine Schwester als Garantin gesehen habe“, erzählt die Frau.

Und dann passierte es doch: Die Schwägerin überwies Iannece zwecks eines Investments bei einer Schweizer Bank (mit versprochenen 29 Prozent Rendite) insgesamt 266.182 Euro.

Das Geld landete tatsächlich auf einem Konto in Lugano, wurde aber nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Bozen umgehend auf ein Konto Ianneces transferiert. Die Schwägerin sah ihr Geld nie wieder und erstattete Strafanzeige.

Im Jänner vergangenen Jahres wurde Iannece, der im Prozess eine umfangreiche Zeugenaussage machte („Ich habe der Frau nur geholfen, ihr ging es damals nicht gut“, erklärte er u.a.), von Einzelrichter Walter Pelino am Bozner Tribunal zu einer Haftstrafe von zehn Jahren wegen Betrugs verurteilt.

In dem Schuldspruch mit eingeschlossen ist ein zweiter Betrugsfall. Ein Südtiroler Ehepaar hatte Iannece 23.400 Euro für dessen Beraterdienste zu einem Rechtsstreit über die Entlassung eines SEAB-Mitarbeiters, dem Sohn des Ehepaares, übergeben. Iannece hatte eine Schadensersatzzahlung von 100.000 Euro versprochen, die aber nicht eintraf. Pro Betrugsfall erhielt er mit dem erstinstanzlichen Urteil fünf Jahr Haft. 

Über die Brescianer Anwälte Renato und Lucrerzia Francesca Pulcini legte der Verurteilte beim Bozner Oberlandesgericht Berufung gegen das Urteil ein. Und das hat sich für ihn zweifellos ausgezahlt, das Gericht unter Vorsitz von Silvia Monaco hat die Haftstrafe nun von zehn auf vier Jahre Haft heruntergesetzt.

Und dies vor allem deshalb, weil das Gericht Iannece im Gegensatz zu Richter Pelino nicht als Gewohnheitsverbrecher einstufte, in der Anklage der Staatsanwaltschaft fehlte nämlich die entsprechende Vorhaltung. Dadurch verkürzen sich die Verjährungsfristen für Betrug auf das übliche Maß. Konkret heißt das, dass das erste Strafverfahren, jenes zum Betrug gegen die Schwägerin, wegen Verjährung eingestellt wurde.

Weiter am Leben ist, strafrechtlich gesehen, der zweite Betrugsfall, der auf das Jahr 2017 zurückgeht. Hier reduzierte das Oberlandesgericht die Haftstrafe um ein Jahr auf vier. Die mutmaßlich Betrogenen hatten – anders als die Schwägerin – auf eine Einlassung in das Verfahren als Nebenkläger verzichtet.

Donato Iannece kommt also wieder einmal (halbwegs) ungeschoren davon und wird mit Sicherheit Kassationsbeschwerde gegen das Urteil des Bozner OLG einlegen.

Ob ihr Schwager Bozen vermisst, weiß die Frau aus Bozen nicht. Sie hat den Kontakt mit ihrer Schwester, gegen die ursprünglich auch wegen Betrugs ermittelt wurde, abgebrochen. Es läuft weiter ein Zivilverfahren gegen den Schwager. 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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