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Die Twenty-Schelte

Foto: Twenty

Zur Eröffnung des Gerichtsjahres des Verwaltungsgerichts übt Präsidentin Lorenza Pantozzi Lerjefors heftige Kritik am Kurs der Landesregierung in Sachen Landeseinkaufszentrum.

von Thomas Vikoler

Richter sprechen normalerweise mit ihren Urteilen. Allein bei den Eröffnungen des Gerichtsjahres wird eine Ausnahme gemacht. Und diesmal ist eine besondere: Lorenza Pantozzi Lerjefors, turnusmäßige Präsidentin des Bozner Verwaltungsgerichts, griff die Landesregierung in ihrem Bericht frontal an.

Mit einer Schärfe, wie man sie bisher nicht kannte.

Die Präsidentin widmete nicht weniger als sechs Seiten ihres Berichts einem Gegenstand, mit dem sich das Gericht in den vergangenen elf Jahren wiederholt befasste: Das Landeseinkaufszentrum im Twenty, dessen Zuweisung und Baugenehmigung der Staatsrat im Oktober 2022 für rechtswidrig erklärt hat.

Zu diesem Urteil behängt eine Kassationsbeschwerde, die wohl nicht vor Ende des Jahres entschieden wird. Derweil können die 20.000 Quadratmeter Detailhandelsfläche aufgrund des Gesetzesartikels 94, Absatz 4 (auch „Lex Twenty“ genannt) weiter genutzt werden.

Pantozzi Lerjefors kritisiert nicht nur die Vorgangsweise der Landesregierung, die in den Jahren 2010 bis 2012 die (widerrechtliche) Ausschreibung für ein Landeseinkaufszentrum abwickelte – ohne ein echtes Vergleichsverfahren durchzuführen.

Auch die zweite Regierung Kompatscher wird im Bericht der TAR-Vorsitzenden ordentlich abgewatscht. Sie wirft ihr, kurz gefasst, vor, die neue Ausschreibung zur Umsetzung des Staatsratsurteils nicht eingeleitet zu haben, um Rechtsmängel zu beheben, sondern die Position der Unternehmen Podini AG und Twenty GmbH zu sanieren.

„Die Ausschreibung setzte augenscheinlich voraus, dass die Unternehmen den Wettbewerb gewinnen würden, und dies steht im Widerspruch zum offenen Auswahlverfahren“, so die Gerichtspräsidentin. Bei einem solchen müsste das Ergebnis vorher unbekannt sein. Und: Das Verfahren hätte getrennt und unabhängig von der daraus resultierenden Raumplanungsvariante durchgeführt werden müssen. Letztere dürfe erst nach der getätigten Auswahl des Standortes folgen.

Die Landesregierung habe lediglich vorgegeben, das Staatsratsurteil umsetzen zu wollen, in Wirklichkeit aber darauf abgezielt, die Tätigkeit im Twenty aufrechtzuerhalten.

Das Verwaltungsgericht befasste sich im vergangenen Jahr außerdem mit Rekursen zu Spielhallen, die Rekurse gegen die Abschussdekrete für vier Wölfe und Aufenthalts- und Lokalverbote (Daspo). Im Jahre 2023 wurden insgesamt 299 Rekurse hinterlegt, 14 mehr als im Jahr zuvor.

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