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„Willkürlich & ungerecht“  

 

Gerhard Glüher (Foto: unibz)

Die Uni Bozen muss ihrem Professor Gerhard Glüher wegen Schädigung seines akademischen Ansehens 150.000 Euro Schadensersatz zahlen.

Er war von 2010 bis 2016 Dekan der Fakultät für Design und Künste und unterrichtet weiterhin als Professor 1. Ebene an der Universität Bozen.

Gegen diese strengte Gerhard Glüher im Jahre 2017 einen Rechtsstreit an, der nun letztinstanzlich entschieden worden ist.

Die lange Wartezeit auf ein rechtskräftiges Urteil hat sich für Glüher gelohnt.

Laut einem nun veröffentlichten Urteil des Staatsrates muss die Universität seinem Professor 150.000 Euro Schadensersatz wegen Schädigung seines akademischen Ansehens zahlen.

Nicht nur das: Die Uni muss Glüher auch für die Jahre 2014 bis 2017 eine (aufgewertete) Forschungszulage nachzahlen, die sie ihm im Rahmen eines „Mentoring“-Verfahrens verweigert hatte. In seinem ursprünglichen Rekurs hatte er diesen Betrag auf 32.000 Euro taxiert. Dazu wurde die Arbeitgeberin vom Staatsrat zur Zahlung von 4.000 Euro Prozesspesen verurteilt.

Vor dem Bozner Verwaltungsgericht war Glüher noch mit seiner Mega-Klage im Juli 2018 abgeblitzt. Er forderte dort von der Uni insgesamt 350.000 Euro, darin enthalten waren auch 90.126 Euro wegen nicht erhaltener Steuervergünstigungen zum Gesetz für die „Rückkehr kluger Köpfe“ nach Italien (dazu gibt es im Berufungsurteil keine Angaben).

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Entscheidung einer „Mentoring“-Kommission, Glüher keine Forschungszulage zuerkennen. Dies mit Verweis auf eine geringe internationale Publikationstätigkeit und der Feststellung „Glüher ist Dekan“.

Der Staatsrat kam nun zum Schluss, dass die Entscheidung der Kommission „willkürlich“ und „ungerecht“ war. Peter Schweigl und Guido Marangoni, die beiden Anwälte des Professors, konnten offenbar nachweisen, dass dieser sehr wohl international relevante Veröffentlichungen, darunter drei Bücher, im Curriculum stehen hatte.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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