Du befindest dich hier: Home » Chronik » Neue Führerschein-Regeln

Neue Führerschein-Regeln

Foto: WK/H. Wisthaler

Fahren von Rettungs- und Krankenwagen: Künftig genügt der Führerschein B. Dieser Neuerung hat das EU-Parlament zugestimmt.

Gute Nachrichten für Blaulichtorganisationen kommen aus Brüssel. „Für Krankenwagen soll das zulässige Höchstgewicht für den Führerschein B angehoben werden, sofern man mehr als zwei Jahre Fahrpraxis hat“, erklärt der Südtiroler EU-Parlamentarier Herbert Dorfmann, der sich auch in Absprache mit dem Weißen Kreuz für die Änderung stark gemacht hat.

„Damit dürfte die Suche nach Fahrerinnen und Fahrern von Kranken- und Rettungswagen deutlich leichter werden, auch weil die meisten Freiwilligen beim Weißen Kreuz nur den Führerschein der Klasse B und nicht einen der Klasse C haben.“ Das EU-Parlament hat am Mittwoch dem Antrag zur Änderung der entsprechenden Richtlinie zugestimmt, der noch weitere Neuerungen im Führerscheinbereich vorsieht, sofern die Mitgliedstaaten diesen zustimmen.

Die vom EU-Parlament angestoßenen neuen Regelungen für Blaulichtorganisationen sehen eine Anhebung des höchstzulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugen vor, die mit einem Führerschein der Klasse B gesteuert werden dürfen. „Das Höchstgewicht liegt heute bei 3.500 Kilogramm“, so Dorfmann. Mit der heutigen Entscheidung hebt das EU-Parlament dieser Grenze ausschließlich für Kranken- und Rettungswagen an, und zwar auf 4.250 Kilogramm. Einzige Voraussetzung: Die Fahrerin oder der Fahrer müssen bereits seit mindestens zwei Jahren im Besitz des Führerscheins B sein.

Neben den Neuerungen für Blaulichtorganisationen hat das EU-Parlament auch der Harmonisierung einiger Regelungen rund um den Führerschein zugestimmt. So sollen die ärztlichen Untersuchungen beim Erlass oder bei der Erneuerung eines Führerscheins künftig EU-weit vereinheitlicht werden. „Für Südtirol hätte diese Regelung keine Auswirkungen, weil die Pflicht zu medizinischen Checks in Italien bereits besteht“, erklärt der EU-Abgeordnete.

Sehr wohl Auswirkungen auch auf Südtiroler Fahrerinnen und Fahrer hätten zwei weitere Neuerungen, die das EU-Parlament gutgeheißen hat. So soll begleitetes Fahren künftig EU-weit ab 18 Jahren möglich sein, und zwar auch für Lkws und Busse. „Mit dieser Regelung möchte man vor allem dem Mangel an Lkw- und Busfahrern entgegenwirken“, so Dorfmann.

Für mehr Disziplin auf den Straßen soll dagegen die Einführung eines EU-weiten Punktesystems für Führerscheine sorgen. Das heißt konkret: Schwerwiegende Verkehrsübertretungen in anderen EU-Staaten sollen nicht mehr nur mit Geldstrafen geahndet werden (die in vielen Fällen nicht eingetrieben werden können), sondern sollen auch den Abzug von Führerscheinpunkten mit sich bringen. „Diese Regelung geht bis zum Entzug der Fahrerlaubnis“, erklärt Herbert Dorfmann.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (6)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen